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31.01.2020 13:18 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik

„Vorläufige Haushaltsführung“ mit eingeschränkter Aufgabenwahrnehmung

Zahnärztekammer Nordrhein informiert über „Nothaushalt 2020“ / Einschneidende Konsequenzen


 

Mitgliederinformation der Zahnärztekammer Nordrhein am 31.01.2020:

 

Die Delegierten der nordrheinischen Kammerversammlung haben den Haushaltsplan der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) und den Wirtschaftsplan der ZÄKNR Service GmbH jeweils für das Jahr 2020 am 23.11.2019 nach kritischer Diskussion und intensiver Auseinandersetzung mit den Plänen nicht genehmigt. Damit gilt für die ZÄK NR in Anlehnung an § 82 Gemeindeordnung NRW seit dem 01.01.2020 infolgedessen eine vorläufige Haushaltsführung.

 

Das Präsidium hat am 10.12.2019 zusammen mit der Direktion und der Justitiarin die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erörtert.

 

Die ZÄK NR darf hiernach analog zur Gemeindeordnung nur „Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.“ Bei Art, Umfang und Ermessensausübung der Aufgabenwahrnehmung sind weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bedurfte und bedarf es auch weiterhin der Überprüfung aller Tätigkeiten und Ausgaben der ZÄK NR.

 

In dem Gespräch mit dem Ministerium wurden insbesondere die Auslegung des Notwendigkeitsbegriffs, die Definition der Unaufschiebbarkeit sowie die Weiterführung der Aufgaben gemäß den Verpflichtungen des Heilberufsgesetzes und auf Grundlage bestehender Verträge besprochen.

 

Im Nachgang dazu haben der Präsident und der Vorstand der ZÄK NR die Weiterführung der Aufgaben der Zahnärztekammer Nordrhein während der vorläufigen Haushaltsführung festgelegt. In einigen Bereichen kommt es zur Streichung von freiwilligen Leistungen der ZÄK NR, über die die Betroffenen jeweils direkt durch das Präsidium und die Vorstandsreferenten informiert werden.

 

Durch die vorläufige Haushaltsführung mussten in der ZÄK NR zahlreiche Aufgaben und Prozesse neu definiert werden. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes ist es in den vergangenen Wochen und wird es auch noch temporär zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anliegen und der Beantwortung von Anfragen auch im allgemeinen Verwaltungshandeln der ZÄK NR gekommen. Dies ist auch bei überdurchschnittlichem Einsatz aller Mitarbeiter leider nicht vermeidbar. Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

Die Delegierten der Kammerversammlung haben den Vorstand der ZÄK NR am 23.11.2019 durch den Beschluss „Haushalt zukunftssicher gestalten“ beauftragt, von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Plausibilitätsprüfung des Haushalts der ZÄK NR und des Wirtschaftsplans der ZÄK-NR Service GmbH sowie ein Konzept für Flächennutzung und Personalstruktur einzuholen. Eine Prüfgesellschaft wurde inzwischen beauftragt und hat mit den Arbeiten begonnen. Die Ergebnisse sind Grundlage zum Erstellen eines durch die Kammerversammlung zu genehmigenden Haushaltsplans 2020.

 

Dr. Johannes Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein

 

Quelle: Homepage der Zahnärztekammer Nordrhein am 31. Januar 2020