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18.05.2018 09:20 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxismanagement

DSGVO: Umsetzungsprobleme bis zum Stichtag

FVDZ-WL: Spahn muss sich für Entschärfung einsetzen


Eine Woche vor dem Ende der zweijährigen Umsetzungsfrist der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) haben zwei Drittel der Unternehmen die neuen Anforderungen nach eigener Einschätzung bisher nur teilweise erfüllt. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Digitalverbandes Bitkom bei 500 Unternehmen, über die die „FAZ“ heute berichtet. Zwei Prozent hätten die auf 88 Seiten dokumentierten Neuregelungen bis dato sogar völlig ignoriert und überhaupt noch nichts getan.

 

Auf dem zahnärztlichen Sektor gab und gibt es eine Fülle seriöser Informations- und Fortbildungsangebote, in erster Linie von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Länderkammern, Landesdatenschutzbeauftragten und Berufsverbänden. Wie der Status quo der DSGVO-Umsetzung zum Stichtag 25. Mai 2018 in den knapp 43.000 Zahnarztpraxen aussehen wird, ist aber derzeit noch unklar.

 

Für eine Entschärfung der Verordnung und gegen zusätzlichen Bürokratieaufwand plädiert jedenfalls der Landesverband Westfalen-Lippe im Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ-WL). Landesvorsitzender Joachim Hoffmann: „Den Praxen werden immer mehr bürokratische Aufgaben zugemutet, deshalb können sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte immer weniger um ihre Patienten kümmern“, beklagt er. Als zusätzliche Belastung mache sich besonders die neue DSGVO bemerkbar. Genauso wie für Handwerksbetriebe und auch Vereine bedeute die neue Verordnung einen zusätzlichen Aufwand, der zu großen Problemen führe. Darüber hinaus sieht Hoffmann eine Welle von Klagen und Abmahnungen auf die Zahnärzte zukommen. Sein Verband nehme daher besonders Gesundheitsminister Jens Spahn in die Pflicht, sich für eine nationale Entschärfung der DSGVO einzusetzen. „Wir Zahnärzte stehen für einen hohen Datenschutz und wollen die Daten unserer Patientinnen und Patienten gesichert sehen. Aber die Umsetzung der europäischen Verordnung zum Datenschutz in Deutschland ist einfach nur wirklichkeitsfremd“, so Hoffmann in einer Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag.

 

Quellen: FVDZ-WL-PM vom 17.05.2018; „FAZ“ vom 18.05.2018