Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< BGH: Bei Mehrfachversicherung muss interner Ausgleich erfolgen
17.05.2018 10:55 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Zahnheilkunde

Ausländische Berufsabschlüsse einheitlich prüfen

BZÄK für Beibehaltung der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe


Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) spricht sich dafür aus, die gute Arbeit der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) als ein wichtiges Instrument bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Zahnmedizin weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen. Die (Landes-)Zahnärztekammern sind meist in den Anerkennungsprozess eingebunden, z.B. bei der Fachsprach- und der Kenntnisprüfung.

 

„Die Arbeit der GfG ist ein wichtiger Baustein bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von zahnmedizinischen Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Bei der Entwicklung der Bewertungskriterien wurde die BZÄK frühzeitig eingebunden. Da die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation nicht immer durch eine entsprechende Prüfung, sondern auch anhand der Aktenlage festgestellt werden kann, halten wir den eingeschlagenen Weg der zentralen Begutachtung durch die GfG nach einheitlichen Kriterien und durch qualifiziertes Personal für richtig. Damit wird man dem Patientenschutz und der Integration von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus dem Ausland gleichermaßen gerecht. Daneben ist im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte eine einheitliche Regelung der Eignungs- und Kenntnisprüfung dringend erforderlich. Im Unterschied zu den Ärzten existiert diese für die Zahnärzte bisher nicht“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

 

Behörden in Deutschland, die für die Anerkennung ausländischer zahnmedizinischer Berufsabschlüsse zuständig sind, haben anhand der Gutachten der GfG die Möglichkeit, zu einer einheitlichen und aussagekräftigen Bewertung zu kommen. Die Gutachten zeigen dabei die Übereinstimmungen und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Studium der Zahnmedizin auf. Auf der Grundlage des Gutachtens können die zuständigen Approbationsbehörden in den Ländern eine qualitativ aussagefähige und damit rechtssichere Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Qualifikation treffen. Eine bundesweit einheitliche Bewertungsgrundlage wird so ermöglicht.

 

Quelle: BZÄK-PM vom 17. M 2018