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16.01.2020 09:17 Alter: 4 yrs
Kategorie: Medizinrecht, Praxismanagement

1.000 Euro für ein Foto auf Facebook

Größere Reichweite bei FB


 

Bis zu 1.000 Euro kann es kosten, wenn ein Arbeitgeber vergisst, das Foto eines früheren Mitarbeiters auf der Facebook-Seite des Unternehmens zu löschen.

Das hat das Arbeitsgericht Lübeck im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe entschieden (Az.: 1 Ca 538/19), berichtete die „FAZ“. Der Arbeitgeber brauche eine schriftliche Einwilligung, befand das Gericht. Davon sei jedenfalls angesichts entsprechender Stimmen in der Literatur bei der Prüfung der Prozesskostenhilfe auszugehen.

„Ich möchte nicht, dass in der Öffentlichkeit mit meiner Person in irgendeiner Weise geworben wird, die nicht den Tatsachen entspricht“, hatte der Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung dem Arbeitgeber geschrieben. Vor Gericht hatte er 3.500 Euro eingefordert, da die Reichweite auf Facebook erheblich höher sei als auf der Unternehmensseite.

 

Quelle: „FAZ“ am 15. Januar 2020