Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Neue Impfempfehlung für Heilberufe und andere berufliche Expositionen
13.01.2020 10:06 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement

Neue TI-Leitfäden der KZBV zu eMP/AMTS und NFDM

Aktuelle Hinweise für die Praxis


 

Im Vorgriff auf den Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) im 1. Quartal 2020 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zwei neue Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. Die Broschüren enthalten praktische Hinweise anhand konkreter Szenarien zu den TI-Anwendungen „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ sowie zum „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ und können ab sofort unter https://www.kzbv.de/leitfaden-emp-nfdm als kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden.

 

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wenn die ersten medizinischen Anwendungen in Kürze endlich in den Praxen ankommen, wird der Mehrwert der TI für die Versorgung unmittelbar deutlich. So bieten die digitalen Funktionen für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Patientenanamnese einen zusätzlichen Informationsfundus, der bei Diagnosen und Behandlungsoptionen genutzt werden kann. Zugleich unterstützt die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung die Praxen beim sicheren Verschreiben von Medikamenten. Das Zahnarzt-Patientenverhältnis profitiert also ebenso, wie die ohnehin schon ausgezeichnete Versorgungsqualität in Deutschland.“

 

Der elektronische Medikationsplan erlaubt es, den Medikationsplan der Patientin oder des Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulesen und bei der Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung zu nutzen. Zudem können Informationen über aktuell einzunehmende Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten gespeichert werden - sofern der Patient das wünscht. Mit der Anwendung sollen mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen im Zusammenhang mit zu verordnenden Arzneimitteln und der bestehenden Medikation der Patienten vermieden werden. Mit dem Notfalldatenmanagement können medizinisch relevante Informationen - etwa zu Diagnosen oder Medikationen - auf der eGK gespeichert und in Notfallsituationen, aber auch im regulären Behandlungsablauf zur Diagnose- und Therapiefindung, schnell durch Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Ärztinnen und Ärzte ausgelesen werden. Auch die Nutzung dieser Anwendung setzt immer das Einverständnis der Patienten voraus.

 

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb.

 

Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang Januar 2020 waren es über 90 Prozent. Die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens verantwortliche gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik)) hatte kürzlich mitgeteilt, dass der erste Konnektor für das Update, das zur Nutzung der medizinischen Anwendungen erforderlich ist, eine entsprechende Zulassung erhalten hat - eine zusätzliche Bestätigung der zeitlichen Planung für den weiteren TI-Ausbau.

 

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung.

 

Quelle: KZBV-PM vom 13. Januar 2020