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15.05.2018 15:21 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement

Statement der KZBV zu eGK und TI

Appell an die Politik: Nicht weiter zur Verunsicherung beitragen


Zur aktuellen Diskussion in den Medien über die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stellt Dr. Karl-Georg Pochhammer, zuständiger Ressortvorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) fest:

 

„Sowohl die Einführung der eGK als auch der andauernde Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur fußen auf gesetzlichen Regelungen, die für die KZBV und die beteiligten Partner der Selbstverwaltung rechtsverbindlich sind. Diese Rechtsgrundlage kann nur durch den Gesetzgeber selbst geändert werden. Sollte es seitens der Politik in welcher Form auch immer für den Fortgang des Projekts neue Strategien und Vorschläge zur Verbesserung, Beschleunigung oder Optimierung von Prozessabläufen geben, ist die KZBV jederzeit zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit - unter der Voraussetzung, dass dies nicht zu Lasten der Zahnärzteschaft, der Selbstverwaltung und nicht zum Nachteil der Patienten erfolgt.

 

Die in den vergangenen Tagen geführte Diskussion um die eGK zielte insbesondere auf die Frage ab, in welcher Form Patienten künftig einen schnellen, sicheren und unkomplizierten Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten erhalten sollten. Die grundsätzliche Einführung der TI und somit die digitale Vernetzung der Teilnehmer des Gesundheitswesens stand dabei ausdrücklich nicht zur Disposition. Die momentan im Aufbau befindliche TI ist aus Sicht der KZBV grundsätzlich eine sinnvolle und zugleich sichere Kommunikationsplattform für Zahnärzte, Kostenträger, andere Heilberufe und Krankenhäuser. Deshalb wird die KZBV auch weiterhin aktiv die Einführung der TI fördern und damit zu einer erfolgreichen Digitalisierung im Gesundheitswesen beitragen.

 

Der laufende bundesweite Rollout der TI in den Zahnarztpraxen wird daher folgerichtig auch unverändert fortgesetzt. Die KZBV appelliert ansonsten an die Politik, durch missverständliche Interviewäußerungen und Presseverlautbarungen nicht weiter zur Verunsicherung in den Praxen beizutragen und damit den anspruchsvollen Rollout der TI zusätzlich zu hemmen.

 

Gleiches gilt für die durch den Gesetzgeber angedrohten Sanktionen für Praxen in Form von Honorarabschlägen. Solche Strafmaßnahmen sind für eine Beschleunigung des Projekts der falsche Weg, denn sie befördern Misstrauen an Stellen, an denen Vertrauen dringend benötigt wird.

 

Aus diesem Grund macht sich die KZBV auch noch einmal ausdrücklich für eine Fristverlängerung für den flächendeckenden Rollout stark. Diese Frist sollte aus unserer Sicht mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019 laufen."

 

Quelle: KZBV am 15. Mai 2018