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17.12.2019 17:43 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Veräußerung einer vermieteten Immobilie

BFH: Komplizierte Voraussetzung für Steuerbefreiung


 

Werden private Immobilien innerhalb von zehn Jahren veräußert, ist der Veräußerungsgewinn in der Regel steuerpflichtig.

Von der Besteuerung ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

 

Ausreichend für die Anwendung der Steuerbefreiung ist eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen – wobei sich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf das gesamte mittlere Jahr erstrecken muss, während die eigene Wohnnutzung im zweiten Jahr vor der Veräußerung und im Veräußerungsjahr nur jeweils an einem Tag stattgefunden haben muss. Dies gilt selbst dann, wenn im Veräußerungsjahr die Immobilie kurzzeitig vermietet wurde.

 

Quelle: Bund der Steuerzahler im Magazin „Der Steuerzahler“ Nr. 12/2019 unter Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. September 2019 unter dem Aktenzeichen IX R 10/19