Aktuell
Weihnachtsfrieden der Finanzämter
Keine „belastenden Maßnahmen“ bis Jahresende
In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2019 leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein. Die Vereinbarung von Weihnachtsfrieden der Steuerverwaltung haben auch andere Bundesländer getroffen, z. B. Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Bayern.
Während des Weihnachtsfriedens wird die Finanzverwaltung keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden hingegen durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 17. Dezember 2019