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10.05.2018 12:01 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Privates Gebührenrecht, Praxisfinanzen

PVS Verband kritisiert Äußerungen von Minister Spahn zur GOÄ

„Vereinheitlichung“ von GOÄ und EBM nicht durch Koalitionsvertrag gedeckt


Pressemitteilung des PVS Verbandes:

 

Mit großer Verwunderung hat der Vorstand des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) zur Kenntnis genommen, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einer nicht durch den Koalitionsvertrag gedeckten Interpretation der Aufgabe der einzusetzenden wissenschaftlichen Kommission zur Erarbeitung einer modernen Vergütungssystematik aufwartet.

 

In einem Interview mit der Ärzte Zeitung vom heutigen Tag sagt Spahn: „Auftrag der Kommission ist, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Vergütung von privat und gesetzlich erbrachten ärztlichen Leistungen vereinheitlich werden kann.“ Von einer Vereinheitlichung der Vergütungsregularien ist indes im Koalitionsvertrag nicht die Rede. Dort wird darauf hingewiesen, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) reformiert werden müssten. Deshalb solle ein modernes Vergütungssystem geschaffen werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbilde. Es solle auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission eingesetzt werden, die bis Ende nächsten Jahres Vorschläge vorlegen soll.

 

„Die Kommission soll Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem erarbeiten, nichts sonst“, sagt Dr. Jochen-Michael Schäfer, Vorsitzender des PVS Verbandes. „Von einer Vereinheitlichung von EBM und GOÄ ist keine Rede.“

 

Tatsächlich sind einige Gesundheitspolitiker der Annahme, eine Vereinheitlichung der Gebührenordnungen könne das Problem der vermeintlichen Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten beheben. Dabei wird außer Acht gelassen, dass EBM und GOÄ völlig unterschiedliche Zielsetzungen bedienen. Der EBM ist ein in erster Linie ein Instrument der Mengensteuerung in einem budgetierten System, während die GOÄ alle ärztlichen Leistungen auf dem aktuellen Stand der Medizin abbilden können muss. „Wir möchten eindringlich davor warnen, die Ergebnisse der Kommissionsarbeit vorwegzunehmen. GOÄ und EBM sind systematisch inkompatibel, eine Vereinheitlichung der Gebührenordnung taugt nicht dazu, die grundsätzlichen Probleme des deutschen Gesundheitssystems zu beheben“, warnt der Vorstand des PVS Verbandes.

 

Quelle: PM des PVS Verbandes vom 9. Mai 2018