Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Software-Update des Konnektors: Was sollte die Praxis tun?
24.11.2019 14:24 Alter: 4 yrs
Kategorie: Berufspolitik

ZÄK Nordrhein ohne genehmigten Haushalt für 2020

„Nothaushalt“ tritt in Kraft / Maßnahmenpaket zur finanziellen Konsolidierung beauftragt


 

Die Herbst-Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) am 23. November 2019 in Düsseldorf wird sicher aus mehreren Gründen als denkwürdige Veranstaltung in die Geschichte des nordrheinischen Zahnärzteparlaments eingehen: Wegen einer extremen Sitzungsdauer von über elf Stunden, wegen der knallharten – aber weitestgehend sachorientierten – Diskussionsbeiträge und wegen der Beschlüsse, die die finanzielle Ausstattung und Verwaltungsstrukturen der Kammer in den nächsten Jahren massiv verändern werden.

 

Durch die Tagesordnung dieser 11. Kammersammlung in der Legislaturperiode 2015 bis 2019 waren folgende Diskussions- und Beschlussblöcke vorgegeben: Berufspolitik, Haushaltsangelegenheiten und Angelegenheiten des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN). Wir dokumentieren im Folgenden die gefassten Beschlüsse, davon ausgehend, dass eine breite und autorisierte Darstellung der Vorgänge und Hintergründe im amtlichen Mitteilungsblatt „Rheinisches Zahnärzteblatt“ (RZB) und auf der Homepage der ZÄK-NR erfolgen wird.

 

Die 106 anwesenden Delegierten fassten die folgenden berufspolitischen Beschlüsse zu den bereits vorliegenden und im Laufe der Diskussion über den Bericht des Präsidenten zusätzlich eingebrachten Anträge (davon Beschlüsse 1 bis 5 einstimmig):

 

Beschluss 1: Zahnmedizin ist kein Gewerbe

„Die Delegierten zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern den Vorstand auf, auf Bundes- und Landespolitik einzuwirken, um im Sinne des Patientenschutzes der Vergewerblichung der Zahnheilkunde entschieden entgegen zu treten.“

 

Beschluss 2: Stärkung der Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern durch Einführung eines „MVZ-Registers“

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern den Gesetzgeber auf, durch eine gesetzliche Regelung ein „MVZ-Register“ zu schaffen, damit KZBV und die KZVen ihren Sicherstellungsauftrag wirksam wahrnehmen können.“

 

Beschluss 3: Stärkung der Patientenautonomie durch Mindestangaben auf dem Praxisschild und auf der Homepage bei zahnärztlichen MVZ

„Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordern den Gesetzgeber auf, Transparenz bei zahnärztlichen MVZ und deren Inhabern im Interesse der Patienten zu gewährleisten. Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf dem Praxisschild und auf der Homepage müssen verpflichtend werden.“

 

Beschluss 4: AO-Z, Kieferorthopädie muss ein eigenständiges Fachgebiet der Zahnheilkunde bleiben

„Die Kammerversammlung fordert den Vorstand auf, bei der neuen AO-Z und ihrer Umsetzung darauf zu achten, dass die Lehre im Fachgebiet Kieferorthopädie in Form von eigenständigen Lehrstühlen erhalten bleibt.“

 

Beschluss 5: Erhöhung des GOZ-Punktwertes mit jährlicher Dynamisierung

„Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, den seit 1988 unveränderten Punktwert der GOZ unter Berücksichtigung der Steigerung der praxisspezifischen Kosten sofort deutlich anzuheben und jährlich anzupassen.“

 

Beschluss 6: Digitaler Versand von Beratungs- und Sitzungsunterlagen

„Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein bittet die Verwaltung der Zahnärztekammer Nordrhein, zukünftig die Beratungs- und Sitzungsunterlagen zu den Kammerversammlungen ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Davon unberührt bleiben die Ankündigung und Einberufung der Kammerversammlung, die gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein durch einfachen Brief zu erfolgen haben.“

 

Zum Tagesordnungspunkt „Haushaltsangelegenheiten“ wurden nach dem Bericht des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und Vorlage eines Haushaltsnachtrages für das Jahr 2019 der ZÄK-NR sowie dem Bericht des Vorsitzenden des Beirats und eines Haushaltsnachtrages für das Jahr 2019 der ZÄK-NR Service GmbH nach langer kontroverser Diskussion über die außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen in geheimer Abstimmung die Haushaltsnachträge mit 66 bzw. 65 Stimmen genehmigt.

 

Die Haushaltsvoranschläge für das Jahr 2020 der ZÄK-NR und der ZÄK-NR Service GmbH wurden hingegen nach den jeweiligen Berichten und in ebenfalls geheimer Abstimmung mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Bis zur Verabschiedung eines genehmigten Haushaltsplanes tritt also für die ZÄK-NR sowie die ZÄK-NR Service GmbH ab 1. Januar 2020 ein „Nothaushalt“ in Kraft.

Auf Antrag der Fraktion „Freier Verband Deutscher Zahnärzte“ verabschiedeten die Delegierten jedoch – bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen – folgenden

 

Beschluss unter der Headline „Haushalt zukunftssicher gestalten“ (gekürzt):

„Die Kammerversammlung fordert den Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein auf, bezüglich des Haushaltsplanes 2020 unverzüglich nachfolgende Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen:

  • Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Prüfung der aktuellen Wirtschafts- und Vermögenlage der Zahnärztekammer Nordrhein, Überprüfung von Plausibilität der HH- und Wirtschaftspläne 2020 von Zahnärztekammer und ZÄK-Service GmbH, Einführung einer betriebswirtschaftlichen Bilanzierung […]
  • Erarbeitung und Vorstellung eines kurz- und mittelfristigen Konzeptes zur Nutzung angemieteter Flächen […]
  • Erarbeitung und Vorstellung eines mittel- und langfristigen Konzeptes zum Personaleinsatz in der Zahnärztekammer Nordrhein und ZÄK-Service GmbH […]
  • Erarbeitung und Vorstellung eines kurz- und mittelfristigen Konzeptes zur Steigerung der Attraktivität von Fortbildungsveranstaltungen des Karl-Häupl-Institutes […]

Das Ziel der unter den Punkten 1 bis 4 aufgestellten Forderungen muss die Vorlage eines in allen Positionen transparenten und nachvollziehbaren Haushaltsplanes für das Jahr 2020 und die Sicherung von wichtigen Einnahmen durch das KHI sein, so dass anschließend der Haushaltsplan 2020 von der Kammerversammlung getragen werden kann.

Prospektiv ist die zu erwartende Entwicklung für weitere vier Jahre vorzulegen.“

 

Erwähnenswert ist hier, dass einer der Verfasser dieses Antrags selbst Mitglied des Kammervorstands ist.

In einem weiteren Beschluss wurden die für die geforderten Maßnahmen benötigten finanziellen Mittel von den Delegierten der Kammerversammlung als zweckgebundene Ausgaben freigegeben.

 

Quellen: Kammersammlung Nordrhein am 23. November 2019; adp®-medien (agentur & verlag)

Ein Bericht über den Beschluss für ein Konzept zur „organisatorischen Optimierung der Gremien-, und Organisationsstruktur des VZN“ folgt in Kürze