Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< KZV Rheinland-Pfalz setzt hohe Standards bei Datensicherheit
25.10.2019 11:29 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Grundsteuererhöhung rechtmäßig

Keine „erdrosselnde Wirkung“


 

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Eilantrag eines Grundstückseigentümers in der Stadt Offenbach am Main abgelehnt, in dem dieser sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer für sein Grundstück gewandt hatte. Die Erhöhung der Grundsteuer sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig (Az. 4 L 1004/19).

 

Der Ermessensspielraum sei vorliegend nicht überschritten worden. Insbesondere erweise sich die Erhöhung des entsprechenden Hebesatzes nicht als willkürlich, weil die Stadt dargelegt habe, dass die Grundsteuererhöhung aufgrund langjähriger sozialer Lasten erforderlich geworden sei, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Anderenfalls habe sie als sog. Schutzschirmgemeinde eine Genehmigung ihres Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt nicht erlangen können.

 

Auch sei weder ein Verstoß gegen das Übermaßverbot noch dafür ersichtlich, dass die Steuerbelastung für die Grundstückseigentümer eine „erdrosselnde Wirkung“ habe, diese die Steuer also unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen könnten. Weiter sei der in Artikel 3 des Grundgesetzes normierte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht dadurch verletzt, dass sich die Hebesätze in Nachbargemeinden erheblich unterschieden. Insbesondere trage ein entsprechender Vergleich bereits deshalb nicht, weil die gemeindlich zu finanzierenden Aufgaben und Strukturen in den verschiedenen Nachbargemeinden gänzlich unterschiedlich sein könnten.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 25. Oktober 2019