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17.10.2019 19:54 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, Praxismanagement

KBV will Option für digitale Anwendungen

Ohne ärztliches Know-how geht das nicht


 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten. Das betonte KBV-Vizevorstandsvorsitzender Dr. Stephan Hofmeister anlässlich der Anhörung zum geplanten „Digitale-Versorgung-Gesetz“ am Mittwoch vor dem Gesundheitsausschuss in Berlin und forderte mehr Gestaltungsspielraum.

„Diejenigen, die die Verantwortung für die medizinische Versorgung der Versicherten haben, müssen per Gesetz auch die Möglichkeit erhalten, die Versorgung mit digitalen Innovationen weiterzuentwickeln“, sagte Hofmeister. „Ärzte und Psychotherapeuten und nicht IT-Unternehmen, Start-ups oder Krankenkassen stehen täglich in unmittelbarem Kontakt mit den Patienten. Diese Kompetenzen müssen und wollen wir einbringen.“

 

Digitale Angebote in Therapie-Konzept integrieren

 

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können – etwa in Form von Apps – ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen, wie Hofmeister kritisierte. Digitale Angebote müssten aber in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert sein. „Nur mit ärztlichem Know-how wird es möglich, dass digitale Anwendungen in der Praxis zum Erfolgsmodell werden können.“

 

Sichere arztgeführte digitale Anwendungen

 

Zudem sollten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen die Möglichkeit erhalten, eine elektronisch gestützte arztgeführte Kommunikationslösung bereitzustellen. Denn ein unbürokratischer Austausch zwischen den Ärzten sei essenziell für eine gute Versorgung der Patienten.

Die Grundlage dafür bildeten Hofmeister zufolge sichere und arztgeführte digitale Anwendungen sowie Dienste. Dadurch erhielten alle mitbehandelnden Ärzte einen praktikablen und umfassenden Zugang zu den vorherigen Befunden.

 

Arbeit der Ärzte entlasten

 

Bereits heute denke die KBV bei allem, was sie tue, konsequent digital, sagte Hofmeister. Eine zwingende Voraussetzung für eine sinnvolle und nutzbringende Digitalisierung sei jedoch, dass sie die Arbeit der Ärzte und Psychotherapeuten entlaste und nicht zu Mehrarbeit oder finanziellen Belastungen für die Praxen führe.

 

Keine Sanktionierungen

 

Strikt abgelehnt werden von der KBV weitergehende und nicht verursacherbezogene Sanktionierungen der Vertragsärzte für den Fall, dass bestimmte Fristen nicht umgesetzt werden können. Schließlich sei die Nutzung der technischen Möglichkeiten davon abhängig, dass die Industrie die notwendigen technischen Voraussetzungen so schaffe, das die IT-Sicherheit gewährleistet werde und keine Gefahr für die Patientendaten in den Arztpraxen bestehe.

 

KBV begrüßt Neuorganisation des MDK

 

Das geplante MDK-Reformgesetz wurde ebenfalls in dieser Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert. Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen sollen insbesondere eine Stärkung der Medizinischen Dienste (MD), die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit sowie die Schaffung von Anreizen für eine korrekte Abrechnung von Krankenhausleistungen erreicht werden. Zudem geht es um eine Verbesserung der Effizienz und Effektivität der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie die Herstellung von mehr Transparenz über das Prüfgeschehen.

Die KBV begrüßt die Neuorganisation und die hierdurch geschaffene Unabhängigkeit der MD, sieht allerdings bei der Besetzung der Verwaltungsräte Änderungsbedarf und fordert deshalb die Berücksichtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Zudem kritisiert die KBV, dass für Vertragsärzte und Kliniken ohne sachlichen Grund unterschiedliche Regelungen bezüglich des Prüfgeschehens geplant seien. Das widerspreche dem Ziel einer Vereinheitlichung des ambulant-stationären Schnittstellenbereichs.

 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten am 17. Oktober 2019