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< Freier Verband: Hauptversammlung 2019 in Radebeul/Dresden
08.10.2019 11:33 Alter: 4 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Baureife Grundstücke sollen höher besteuert werden

„Finanziellen Anreiz“ schaffen, Bauland „mobilisieren“


 

Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/13456) vor.

 

Mit dem erhöhten Satz soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen. Die Wertentwicklung von Grundstücken werde vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Diese Grundstücke würden nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung würden diese Grundstücke nicht zugeführt. Trotz des damit vorhandenen Baulands würde der erforderliche Wohnungsbau ausgebremst.

 

Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken könne man einerseits Spekulationen begegnen und andererseits Bauland für die Bebauung mobilisieren.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 8. Oktober 2019