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30.09.2019 11:36 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Keine Senkung des Nachzahlungszinssatzes

Antrag der FDP zurückgewiesen


 

Wie der Deutsche Bundestag am 25.09.2019 mitteilte, wird der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/10158) zurück. Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches – mindestens aber 0,1 Prozent – betragen.

 

Nach Auffassung der FDP-Fraktion besteht der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Steuernachzahlung seit mehr als 50 Jahren unverändert. Gerade in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen sei dies unverhältnismäßig. Außerdem wurde auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hingewiesen, der schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat geäußert habe.

 

Die vom Bundesfinanzhof geäußerte Kritik werde nicht geteilt, erklärte die Bundesregierung in der Sitzung. Für die Regierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Des Weiteren empfahl die CDU/CSU-Fraktion, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 30. September 2019