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09.09.2019 12:20 Alter: 5 yrs

Ärztekammer Nordrhein warnt vor „geschäftsmäßiger Medizin“

Rahmenbedingungen wieder stärker am Patientenwohl ausrichten


Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am Samstag (7. September 2019) in Düsseldorf vor einem Diktat der Ökonomie in der Medizin gewarnt. Der enorme Zeitdruck und die mehr und mehr geschäftsmäßig geprägten Entscheidungen im stationären wie auch im ambulanten Sektor brächten Ärztinnen und Ärzte zunehmend in ein Spannungsfeld zwischen ihrem Berufsethos und ökonomischen Zwängen.

 

Diese Situation könne zu einem Vertrauensverlust der Patienten in die hochstehende medizinische Versorgung in Deutschland führen. Auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte trage diese Entwicklung zu einer wachsenden Berufsunzufriedenheit und zu stärkeren gesundheitlichen Belastungen bei, sodass häufig sogar der Rückzug aus dem Beruf drohe.

Um die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen wieder stärker am Patientenwohl auszurichten, forderte die Kammerversammlung:

 

  1. Eine grundlegende Reform des DRG-Systems. Krankenhausfinanzierung dürfe sich nicht nur an Fallzahlen und Leistungen, sondern müsse sich auch an notwendigen Vorhaltungen für eine patienten- und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung orientieren.
  2. Eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung durch die Bundesländer. Nur eine ausreichende Krankenhausfinanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser verhindere langfristig Fehlanreize zur Mengenausweitung und könne zu einer arbeitsteiligen Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.
  3. Wirksame gesetzliche Regelungen zur Eindämmung von Konzernbildung in der ambulanten Versorgung sowie eine Finanzierung der ambulanten Versorgung, die den erbrachten Leistungen und dem Investitionsbedarf gerecht wird. Die Ausbreitung von Medizinischen Versorgungszentren in der Hand von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren könne die ambulante, flächendeckende medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedrohen. Die Kammerversammlung habe daher bereits in der letzten Wahlperiode konkrete Vorschläge zur gesetzlichen Regulierung unterbreitet, die nun endlich aufgegriffen werden müssten.

 

Den vollständigen Antragstext „Freiberuflichkeit statt Ökonomisierung“ sowie ein Arbeitspapier „Beteiligung von Finanzinvestoren an der ambulanten ärztlichen Versorgung: Problembeschreibung und Lösungsansätze mit Blick auf das SGB V“ finden Sie unter www.aekno.de/Kammerversammlung.

 

Quelle: PM der ÄkNo vom 7. September 2019