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Kategorie: Praxisfinanzen
Fahrverbot für Zahnarzt rechtmäßig
Keine existenzbedrohenden Einkommenseinbußen
Von einem verhängten Fahrverbot kann im Einzelfall nur bei unangemessener Härte abgesehen werden. Das einmonatige Fahrverbot für einen Zahnarzt war aber rechtmäßig. Ein existenzbedrohender Einkommensverlust liege nicht vor, da seine Haupteinnahmen nicht aus den Hausbesuchen kämen. So entschied das Kammergericht Berlin (Az. 3 Ws (B) 111/19-162 Ss 46/19).
Ein Zahnarzt war mit dem Auto innerorts 33 km/h zu schnell gefahren und bekam daraufhin 160 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot legte er Einspruch ein. Als selbständiger Zahnarzt versorge er auch außerhalb der Sprechstunden Patienten. Da diese Hausbesuche dann wegfallen müssten, hätte er erhebliche Einkommensverluste.
Das Gericht hielt das Fahrverbot jedoch für rechtmäßig. Bei einer unangemessenen Härte könne zwar davon abgesehen werden, der Wegfall gewisser Einkünfte für den Zeitraum von einem Monat ziehe hier jedoch keine Bedrohung der Existenz nach sich. Zudem könnte er den Führerschein innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten (z. B. während seines Urlaubs) abgeben.
Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 31. August 2019