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25.04.2018 09:27 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxismanagement

FVDZ Nordrhein: Keine Angst vor der DSGVO!

Fortbildung zum neuen Datenschutzrecht mit vielen Tipps und Hilfen


Information des Landesverbandes Nordrhein im Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ-NR):

 

Bis auf den letzten Platz ausgebucht waren die gestrigen Vorträge des FVDZ Nordrhein im Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer (KHI). Drei Stunden Infos und Praxistipps rund um das Thema „Die neue DSGVO – Was gibt es ab dem 25.05.2018 zu beachten?“, hervorragend präsentiert vom Landesvorsitzenden des Freien Verbandes Dr. Thorsten Flägel und seinem Stellvertreter Dr. Thomas Heil (gleichzeitig Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein). Die beiden Referenten hatten außerdem eine Fülle von Detailfragen zum neuen Datenschutzrecht zu beantworten.

 

Ergänzend erhielten alle Teilnehmer eine umfangreiche Seminarmappe mit Musterformularen für die Praxis, u.a.

 

  • zum Verfahrensverzeichnis für die Erhebung, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten
  • zum Informationsblatt für Mitarbeiter(innen) und Patienten

          mit Ausfüllhinweisen  und –hilfen, sowie eine

 

  • Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Folgende drei Fortbildungstermine können noch angeboten werden:

 

Dienstag, 12.06.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

Montag, 25.06.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

Montag, 02.07.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass insgesamt nur noch wenige Plätze frei sind und bei allen Terminen eine Anmeldung zwingend erforderlich ist.

 

Bitte melden Sie sich mit dem hier als Download vorhandenen Formular an und senden dieses per Fax: 0211/595004 oder per Email info@fvdznr.de an die Landesgeschäftsstelle des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Landesverband Nordrhein.

Der Zahlungseingang der Kursgebühr gilt als Buchungsbestätigung.

 

Quelle: FVDZ-NR am 25. April 2018