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05.08.2019 09:26 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Professorentitel: Wissenschaftsvertrag als Betriebsausgabe

„Hohe erwerbswirtschaftliche Bedeutung“


 

Zahlungen an eine GmbH, welche diese dafür erhält, dass sie einen Arzt bei der Erlangung eines Professorentitels unterstützt, können als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az. 4 K 48/18).

 

Ein Arzt war Partner einer hochspezialisierten Arztpraxis. Bereits im Jahr 2013 hatte er mit einer GmbH einen „Wissenschaftsvertrag“ geschlossen, der darauf gerichtet war, dass die GmbH für den Kläger mit seiner aktiven Unterstützung eine Professur realisiert. Im Rahmen dieser Aufgabe vermittelte die GmbH dem Arzt eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, welche auf die Verleihung eines entsprechenden Titels ausgerichtet war. Die Zahlung an die GmbH machte der Kläger als Betriebsausgaben geltend.

 

Zu Recht, wie das Finanzgericht urteilte. Tragend sei dabei die Erwägung, dass die Führung des Professorentitels eine sehr hohe erwerbswirtschaftliche Bedeutung hatte, sodass die private Veranlassung dahinter zurücktrete.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 5. August 2019