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31.07.2019 09:22 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Führerscheinentzug erst bei Schaden über 2.500 Euro

Fahrerflucht


 

Wer Unfallflucht begeht, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Wurden allerdings keine Menschen verletzt und ist der Schaden am anderen Fahrzeug relativ gering, wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden (Az. 5 Qs 58/18).

 

Ein Autofahrer beschädigte mit seinem Wagen beim Ausparken ein Fahrzeug. Der Mann bemerkte den Unfall und fuhr dennoch davon, ohne eine angemessene Zeit abzuwarten.

 

Nach Zeugenaussagen bestehe hier zwar laut Gericht der dringende Verdacht der Unfallflucht. Der Unfall habe aber keinen bedeutenden Schaden an dem anderen Auto verursacht. Dieser liegt laut Gericht erst ab einer Höhe von 2.500 Euro vor. Der Schaden lag hier bei 2.114 Euro. Der Fahrer durfte seinen Führerschein behalten.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 31. Juli 2019