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20.07.2019 14:22 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Steuerabschreibung für neue Mietwohnungen

Informationen und Hinweise des Bundes der Steuerzahler


 

Nachdem bei der Steuerförderung für neue Mietwohnungen zu Beginn des Jahres eine Hängepartie drohte, hat der Bundesrat kurz vor der Sommerpause der Sonderabschreibung nun doch noch zugestimmt. Bauherren können nun von der höheren Abschreibung profitieren. Allerdings sind die Voraussetzungen komplex.

 

Ziel der Regelung ist, den Neubau von Mietwohnungen zu fördern und damit ausreichend Mietwohnungen für Bürger mit kleinem und mittlerem Budget zu schaffen. Allerdings beinhaltet die Regelung zahlreiche Details, weshalb das Vorhaben bei den Bundesländern heftig in der Kritik stand. Dennoch stimmten die Länder dem Gesetz nun im Juni zu, der Bundestag hatte die Änderung bereits im November 2018 beschlossen.

 

Das kommt:

 

Die neue Sonderabschreibung soll privaten Investoren ermöglichen, befristet für vier Jahre 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer abzusetzen. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung von 2 Prozent soll bestehen bleiben. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren dauerhaft vermietet werden. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind allerdings nicht die 3.000 Euro, sondern maximal 2.000 Euro je qm Wohnfläche. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten darunter, sind die tatsächlich angefallenen Kosten Grundlage für die Sonderabschreibungen. Der absolute Abschreibungsbetrag pro Projekt ist auf 200.000 Euro gedeckelt. Begünstigt werden auch Investitionen in bestehende Gebäude. Sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

 

BdSt verlangt weitere Maßnahmen

 

Immerhin erhalten private Investoren nun Klarheit. Da die geplante Sonderabschreibung sehr verwaltungsaufwendig ist, hatten wir ergänzend vorgeschlagen, den bereits bestehenden Satz für die lineare (also gleichmäßige) Abschreibung von 2 auf 3 Prozent zu erhöhen und damit alle Bauvorhaben unbürokratisch zu fördern. Dafür werden wir uns weiter einsetzen!

 

Autorin: Isabel Klocke

Quelle: „Der Steuerzahler“ (Bund der Steuerzahler / BdSt), Heft 7/8 2019