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< Newsletter „auf den punkt” 13/2019
07.07.2019 16:40 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene

TSVG nachjustieren, Selbstverwaltung stärken, aktive Beteiligung von Frauen und jungen Zahnärzten fördern

VV der KZV Nordrhein am 6. Juli 2019 in Düsseldorf


 

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (VV-KZV-NR) hat gestern in Düsseldorf einstimmig folgende Resolution verabschiedet:

 

Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV-Nordrhein begrüßen die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankerten gesetzlichen Regelungen bzgl. der fremdinvestorgesteuerten zahnärztlichen MVZ.

Erklärtes Ziel muss auch hier sein, die bestehende gute vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland im Interesse der Patienten zu erhalten. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Evaluierung bzw. Reevaluierung der Auswirkung des TSVG hinsichtlich dieser zahnärztlichen MVZ. Nötigenfalls muss eine Nachjustierung der Beschränkungen von kapitalgesteuerten zahnärztlichen MVZ durch den Gesetzgeber erfolgen.

 

Außerdem wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

Headline: Staatsdirigistische Eingriffe in die Selbstverwaltung schwächen die Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen

 

Wortlaut:

Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit endlich wieder zur Richtschnur ihres politischen Handelns zu machen und von staatlichen Eingriffen in die Selbstverwaltung Abstand zu nehmen.

 

Begründung:

Der internationale Spitzenplatz unseres Gesundheitswesens ist u.a. auch auf die Aufgabenteilung zwischen Selbstverwaltung und staatlichem Handeln zurückzuführen. Die klare Trennung zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht wurde in den letzten Jahren aufgeweicht und die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden sukzessive zulasten der Selbstverwaltung verschoben. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) hat der Gesetzgeber die Grundfesten von Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit infrage gestellt, indem die ministeriellen Kontrollmöglichkeiten umfassend erweitert wurden.

Dieser Trend setzte sich auch im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weiter fort. Mit der verordneten Übernahme von 51 % der Gesellschafteranteile durch die Bundesrepublik Deutschland wurde die Gesellschafterstruktur der gematik zulasten der Selbstverwaltung verändert und die gematik quasi verstaatlicht. Durch die Regelungen zu den Vorstandsdienstverträgen mit einer Absenkungsbefugnis der Aufsicht für neue Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wurde anlasslos in die Autonomie zur Vergütungsgestaltung eingegriffen.

In die gleiche Richtung weist die angestrebte ministerielle Einflussnahme auf die Gestaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR). Diese schwächt die Arbeit der Selbstverwaltung und stellt die wissenschaftliche Evidenz als wesentliche Grundlage einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie den Patientenschutz infrage.

Eine starke Selbstverwaltung mit ausreichend Gestaltungs- und Handlungsspielräumen bleibt das zentrale Fundament unseres Gesundheitswesens. Die vertragszahnärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck der zahnärztlichen Freiberuflichkeit. Einschnitte in die Selbstverwaltung sind deshalb immer auch Einflussnahmen auf die freie Berufsausübung.

Die Vertragszahnärzteschaft fordert den Gesetzgeber daher auf, sich wieder zu den bewährten Strukturen der Selbstverwaltung zu bekennen, die eine wesentliche Grundlage für die hohe Versorgungsqualität des deutschen Gesundheitswesens bildet. 

 

 

Headline: Gesundheitssystem im Interesse des Berufsstandes aktiv gestalten 

 

Wortlaut:

Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV-Nordrhein begrüßen die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) umgesetzten politischen Forderungen des Berufsstandes und bitten die KZBV, weiter auf allen politischen Ebenen für eine Struktur- und Versorgungsverbesserung zu kämpfen.

 

Begründung:

Die Warnungen vor der Ö?konomisierung der zahnmedizinischen Versorgung sind im Bundesgesundheitsministerium gehört worden. Ein Ergebnis des großen Einsatzes auf der Bundes- und Landesebene. Es zeigt sich, dass politisch, sachliche Diskussionen und Beharrlichkeit sich auszahlen können. An die aktuellen Erfolge,          

  • Abschaffung der Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen
  • Erhöhung der Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz
  • Rechtssicherheit mit der Einführung einer Mehrkostenregelung bei kieferorthopädischen Leistungen, analog der bewährten Mehrkostenregelung bei zahnerhaltenden Maßnahmen
  • Bestätigung des bewährten bundesmantelvertraglichen Gutachterverfahrens
  • Begrenzung des bisher ungebremsten Zustromes von Fremdinvestoren und Private Equity-Fonds bei der Gründung von zahnärztlichen MVZ

    welche mit dem TSVG erzielt werden konnten, muss angeknüpft werden.

 

Headline: Fortsetzung der strategischen Projekte zur Förderung junger Kolleginnen und Kollegen

 

Wortlaut:

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein unterstützt die bereits erfolgreich etablierten zukunftsweisenden und innovativen Maßnahmen sowie strategischen Projekte des Vorstandes zur Förderung und Qualifizierung junger Kolleginnen und Kollegen für zukünftige Aufgaben in den Gremien. Sie nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass diese bereits erfolgreich umgesetzt und auch in Anspruch genommen werden.

 

Begründung:

Die Gründung der AG „Junge Zahnärzte“, die Durchführung von „Roundtable“-Workshops durch die Mitglieder dieser AG, die Etablierung von Social Media Kampagnen und des Blog´s „Dentists4Dentists“ sowie die übernommenen Verpflichtungen in der „Kann ich Chef“-Kampagne der 5 Säulen sind im höchsten Maße geeignet, jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, Verantwortung zu übernehmen und sich für kommende Aufgaben zu qualifizieren.

 

 

Headline: Mehr Frauen in die Selbstverwaltungsgremien

 

Wortlaut:

Die Vertreterversammlung der KZV Nordrhein sieht es als ihre Aufgabe an, den Frauenanteil in den zahnärztlichen Selbstverwaltungsgremien und Führungspositionen zu erhöhen. Dazu muss der Selbstverwaltung Raum gegeben werden, in eigener Verantwortung eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen, um eine stärkere Mitarbeit von Frauen in den Gremien zu erreichen. Hierfür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Begründung:

Ziel der Vertreterversammlung ist es, selbst die Repräsentanz von Frauen in den Selbstverwaltungsgremien und Führungspositionen zu erhöhen. Es gehört zum Selbstverständnis der freiberuflichen Selbstverwaltung, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Selbstverwaltungsgremien abzubilden. Dies betrifft alle Zahnärztinnen und Zahnärzte über alle Generationen hinweg gleichermaßen.

Im Rahmen Ihrer Handlungs- und Gestaltungsspielräume ist es originäre Aufgabe der Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, geeignete Rahmenbedingungen zu entwickeln, die Frauen eine aktive Beteiligung in den Gremien der Selbstverwaltung erleichtern.

 

 

Quelle: Dr. Thorsten Flägel, Landesvorsitzender Nordrhein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ), Düsseldorf, den 6. Juli 2019