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20.04.2018 11:16 Alter: 6 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene

Portalpraxen nicht an jeder Klinik sinnvoll

KBV zu Gutachten des RWI – Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung


Für eine optimale Versorgung der Bevölkerung im Notfall würden einer Analyse zufolge 736 Standorte ausreichen. Derzeit nehmen 1.456 Kliniken an der Notfallversorgung teil. Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass Vertragsärzte und Klinikärzte künftig enger kooperieren sollten. Auch sollten Patienten besser gesteuert werden.

„Diese Zahlen des Gutachtens verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. Dennoch sei es „absolut sinnvoll, KV-Bereitschaftspraxen an Kliniken anzudocken“, wie es in vielen Landesteilen längst „gelebte Versorgung“ sei.

Dagegen halte er die Forderung, an den über 1.400 beteiligten Krankenhäusern die Notfallversorgung aufrechtzuerhalten, „für eine Art Feigenblatt“, um defizitäre Kliniken zu schützen.

Im Auftrag der KBV hat das RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung ein Gutachten erstellt, das die Notfallversorgung in Deutschland auswertet und den tatsächlichen Bedarf an Notfall-Versorgungszentren im Land veranschaulicht.

 

Finanzierung nicht aus dem Vertragsärzte-Budget

Die Wissenschaftler gehen bei ihrem Modell davon aus, dass jeder Einwohner bundesweit einen Anfahrtsweg von maximal 30 Minuten bis zur nächsten Notfallpraxis haben sollte. Dazu wären 736 Standorte nötig. Doch selbst bei einer solchen Begrenzung des Angebotes muss laut Gutachten mit Defiziten gerechnet werden, vor allem dann, wenn die Einrichtungen rund um die Uhr arbeiten.

Nach Ansicht Gassens kann es dennoch vernünftig sein, aus Versorgungsgründen manche dieser ineffizienten Portalpraxen aufrechtzuerhalten. Dieses Defizit dürfe allerdings nicht aus dem gedeckelten Budget der Vertragsärzte bezahlt werden. Denkbar wäre eine Finanzierung durch die Krankenkassen oder auch aus Steuergeldern.

 

Notfallversorgung – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Wenn wir uns darauf verständigen, die Portalpraxen im Sinne gemeinsamer Notfallzentren aufzubauen“, dann seien bestens ausgebildetes pflegerisches und ärztliches Personal sowie belastbare Infrastrukturen notwendig, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Diese erheblichen Investitionen könnten jedoch nicht allein die Kassenärztlichen Vereinigungen stemmen, hob er hervor und fügte hinzu: Da sei auch die Politik in der Pflicht. Die Notfallversorgung sei „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

 

Steuerung der Patienten unerlässlich

Nach den Worten Hofmeisters ist neben der optimalen Aufstellung der Notfallversorgungsstandorte auch eine bessere Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene unerlässlich.

„Mit dem Prinzip eines telefonischen Erstkontaktes und der dadurch möglichen Ersteinschätzung werden wir ein Angebot schaffen, das beides erfüllt – das Bedürfnis der Patienten nach einer schnellen Hilfe und gleichzeitig die knappen und wertvollen Ressourcen zu schonen.“

 

116117 künftig noch leitungsfähiger

Die Nummer des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 sei bereits bundesweit etabliert. Diese werde jetzt noch leistungsfähiger und künftig rund um die Uhr geschaltet, kündigte Hofmeister an. Darüber könnte dann ein telefonisches Erstgespräch stattfinden, mit einem kompetenten Ansprechpartner, der für eine bedarfsgerechte Behandlung sorge.

 

Gutachter empfehlen bessere Verzahnung der Sektoren

Eine gute Erreichbarkeit und eine bessere Patientensteuerung empfiehlt auch das RWI-Gutachten. Dazu gehöre eine transparente Festlegung der Aufgabenteilung zwischen Notfallversorgung in Praxen und in Krankenhäusern sowie deren bessere Verzahnung in Form eines „gemeinsamen Tresens“ in den Notfallzentren.

Dort sollte die Ersteinschätzung durch ein zuverlässiges, validiertes und anerkanntes Triage-System erfolgen. Zudem sollte es die Möglichkeit eines telefonischen Erstkontaktes vor Inanspruchnahme einer notfallmedizinischen Leistung geben.

 

Quelle: KBV-PraxisNachrichten am 20. April 2018