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25.06.2019 17:27 Alter: 5 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

FVDZ Bayern legt Analogliste neu auf

Aktualisiert: Analogleistungen, Chairside-Leistungen und Wunschleistungen


Aufgrund der großen Nachfrage nach der Analogliste innerhalb und außerhalb Bayerns war die Auflage aus dem Jahr 2018 schnell vergriffen. Nun präsentiert der FVDZ Bayern eine aktualisierte Neuauflage. In dem 34-seitigen Ratgeber geht es um Analogleistungen, Chairside-Leistungen, Wunschleistungen und um die GOZ 2012. Bislang gibt es kaum Empfehlungen zu Gebührenziffern, die bei der Analogabrechnung ansetzbar sind. Mit der Analogliste von Autorin Kerstin Salhoff will der FVDZ Bayern Hilfestellung für die Praxis geben.

 

Die Analogabrechnung trifft in der Praxis auf drei Probleme:

1. Die Anwendung der gesetzlichen Regeln ist nicht einfach.

2. Die Kostenerstatter wehren sich häufig.

3. Es gibt wenige Hinweise, die sich einfach umsetzen lassen.

 

Für den wiederholten Einsatz der Analogabrechnung spricht, dass sie ein flexibles Instrument zur laufenden Anpassung der Zahnarzthonorare an die allgemeine Kostenentwicklung bietet. Ihre Flexibilität beweist sie zudem, weil Zeit- und Kostenaufwand keine normierten Standardgrößen aufweisen, sondern im Rahmen des § 6 Abs. 1 GOZ praxisindividuell abbildbar sind.

 

Inhalt des Ratgebers: Formvorschriften und Erklärungen zur korrekten Berechnung, die Frage nach Verlangensleistung oder „medizinisch notwendig“, eine 12-seitige A-Z-Liste selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungen gemäß § 9 Abs. 1 GOZ sowie die Aufklärung über Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis.

 

Autorin ist die bekannte Referentin im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung, Kerstin Salhoff. „Täglich in der Praxis erbrachte Leistungen korrekt zu liquidieren, stellt sich als Herausforderung dar, da viele nicht Bestandteil der GOZ 2012 sind. Honorareinbußen lassen sich nur durch die zusätzliche Berechnung mit einer analogen Position verhindern“, erklärt Kerstin Salhoff. Wie es richtig gemacht wird, zeigt sie in der Analogliste des FVDZ Bayern.

 

Quelle: FVDZ Bayern am 25. Juni 2019

 

Bezug:

Ratgeber für die Zahnarztpraxis: Analogleistungen

Neuauflage 2019, Din A 4, 34 Seiten, zweifarbig

Autorin: Kerstin Salhoff

Die Broschüre gibt es für die Teilnehmer/innen der Fortbildungsveranstaltungen des FVDZ Bayern kostenfrei und kann darüber hinaus bei Zusendung eines adressierten und frankierten Rückumschlags (1,55 Euro-Briefmarke) bestellt werden – solange der Vorrat reicht:

FVDZ Bayern

Herzog-Heinrich-Str. 10

80336 München