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21.06.2019 18:11 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, Praxismanagement

Sicherheitsmängel durch Installation der Telematikinfrastruktur?

Anfrage der FDP an die Bundesregierung


 

Am 29. Mai 2019 hat die FDP-Bundestagsfraktion folgenden - 14 Punkte umfassenden- Fragekatalog an die Bundesregierung gestellt (Drucksache 19/10936, 19. Wahlperiode, 14.06.2019):

 

 

Sicherheitsmängel durch Installation der Telematikinfrastruktur für die Elektronische Gesundheitskarte

 

Medienberichten zufolge ist es in einigen Praxen durch die Installation der Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) zu Sicherheitsmängeln gekommen. So sollen einige Praxen nach Installation der Komponenten ohne ihre bisherige Firewall am Internet hängen. Dies bedeutet eine erhebliche Gefährdung aller Rechner und Komponenten im Praxisnetzwerk (www.aerztezeitung.de/praxis_ wirtschaft/digitalisierung_it/article/985332/telematikinfrastruktur-unsichereti-anschluesse-vielen-praxen.html).

 

In einer Presseerklärung vom 25. April 2019 führt die Gematik aus, dass nicht der Konnektor selbst das Problem sei, sondern die Installation. Ihr seien aber „keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort“ bezögen (www.gematik.de/news/news/unsicherheiten-beim-ti-anschluss-konnektor-istnicht-das-problem/). Es sei mehr Aufklärungsarbeit notwendig, um die Dienstleister vor Ort für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu sensibilisieren.

 

Insgesamt ist es nach Auffassung der Fragesteller unbefriedigend, dass den Lieferproblemen der Komponenten nun auch noch deren Installation Probleme bereitet. Eine Installation von Sicherheitskomponenten, die neue Sicherheitslücken in Praxisnetzwerken aufreißen kann, dürfte nicht zu einem verstärkten Vertrauen der Ärzte, Psychotherapeuten und weiteren angeschlossenen Praxen und Einrichtungen in die Telematikinfrastruktur führen.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

 

  1. Welche Anzahl an Anschlussorten ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine unsichere Installation der TI-Komponenten betroffen?
  2. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgetretenen Sicherheitsmängel?
  3. Welche Sicherheitsmängel sind konkret bei der Installation von TI-Komponenten in einigen Praxen nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?
  4. Wodurch wurden die Sicherheitsmängel nach Kenntnis der Bundesregierung verursacht?
  5. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diese Sicherheitsprobleme abzustellen?
  6. Welche Anzahl an Praxen und Einrichtungen soll nach Planung der Bundesregierung insgesamt an die TI angeschlossen werden?
  7. Welche Anzahl an Praxen und Einrichtungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an die TI angeschlossen?
  8. Welche Anzahl an Praxen und Einrichtungen kann nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2019 an die TI angeschlossen werden?
  9. Welche Anzahl an Praxen und Einrichtungen kann nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht zum 30. Juni 2019 an die TI angeschlossen werden?
  10. Sind alle Hardware-Komponenten für den Anschluss von Praxen, Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern nach Kenntnis der Bundesregierung in ausreichender Anzahl verfügbar und lieferbar, wenn nein, welche aus welchen Gründen nicht?
  11. Welche Anzahl an Praxen wird nach Kenntnis der Bundesregierung von Honorarkürzungen gemäß §215 Absatz 2b SGB V betroffen sein?
  12. Mit welcher finanziellen Höhe der Honorarkürzungen rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020? a) Mit welchen Maßnahmen sollen die Honorarkürzungen durch wen durchgesetzt werden? b) Was geschieht mit den gekürzten Mitteln, wie werden diese verwendet bzw. wohin fließen sie nach welchen Kriterien zurück?
  13. Welcher Sicherheitsvorteil entsteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Nutzung der TI-Hardwarekomponenten, wenn gleichzeitig ein APP-Zugang für Endnutzer zur Nutzung von Gesundheitskontrollen über Smartphones zur Verfügung gestellt werden soll, für den diese Sicherheitshardware nicht benötigt wird?
  14. Sollen Daten der TI nach Planungen der Bundesregierung für Nutzer im Ausland nutzbar gemacht werden, etwa für Erkrankungen der Versicherten während einer Auslandsreise, wenn ja, wie, in welcher Form und benötigen die Nutzer im Ausland dann auch TI-Hardwarekomponenten?

 

Berlin, den 29. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion