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20.06.2019 17:28 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Privates Gebührenrecht, Zahnheilkunde

Aktuelle Infos für die Zahnarztpraxis

BZÄK-„Klartext“ 06/2019


 

Auszug aus dem Informationsdienst der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

 

Novellierung der veralteten Approbationsordnung ist in Sichtweite

 

Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung am 7. Juni der Novellierung der veralteten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nach jahrelangen Anstrengungen zugestimmt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die zahnärztliche Ausbildung endlich modernisiert werden kann. Formell ist der Reformprozess noch nicht abgeschlossen, da das Bundeskabinett erst am 3. Juli die Verordnung beschließen kann. Im Anschluss müssen Bund und Länder noch diverse Finanzierungsfragen im Detail klären.

„Die BZÄK hat viele Jahre die Dringlichkeit der Novelle adressiert“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „die Finanzierung zur Erneuerung der ZApprO (Geburtsjahr 1955!) war im Bund kein Problem, aber in den Ländern wurde sie heftig diskutiert und ausgesessen. Wir danken dem Gesundheitsminister für seine forcierte Verordnungsinitiative und den Ländern, die die Bedeutung der Novelle erkannt haben und nach 64 Jahren keine Kostenneutralität bei Innovationsanschüben erwarten.“

 

Positiv ist nach BZÄK-Einschätzung zudem, dass die geplante Neugewichtung der Ausbildungsinhalte zu einer deutlichen Ausrichtung der Zahnmedizin auf die Prävention führe – sowie den neuen Behandlungsformen und dem veränderten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung Rechnung trage.

Von großer Bedeutung für die (Landes-)Zahnärztekammern ist, dass mit der Novelle endlich die Gleichwertigkeitsprüfung und Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definiert werden. Hier war in der Vergangenheit bereits erheblicher Handlungsbedarf durch die BZÄK angemahnt worden.

 

Aus Sicht der BZÄK gibt es aber auch Anlass zur Kritik. Ein wesentlicher Kernpunkt der Novelle - die angestrebte gemeinsame Ausbildung in Zahn- und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt – wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die entsprechenden Bundesländer argumentierten, dass eine grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Die BZÄK drängt deshalb darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

 

Ein weiterer ungeklärter Aspekt des ZApprO-Entwurfes ist, dass in den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden sollte. Kleinere Lerngruppen sollten nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen, schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Auch hier wird deutlich, dass eine ausreichende Finanzierung der Zahnmedizinausbildung wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist. Setzt die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten lassen.

 

Bürokratieabbau

 

Die Bundeszahnärztekammer fordert seit langem einen Abbau der überbordenden Bürokratie für Zahnarztpraxen. Gemeinsam mit dem Normenkontrollrat und innerhalb des Berufstands hat die BZÄK verzichtbare Bürokratielasten identifiziert. Das angekündigte Bürokratie-Entlastungsgesetz III (BEG III) bietet nun die Gelegenheit, in die Umsetzung zu gehen. Die BZÄK adressiert ihre Forderungen aus den Bereichen Strahlenschutz, Medizinprodukte, Arbeitsrecht und Datenschutz an die zuständigen Bundesministerien.

 

Digitale Versorgung-Gesetz

 

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung Gesetz (DVG), der viele Regelungslücken schließt und für die nahe Zukunft Wege eröffnet, die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zu lenken und auf europäischer Ebene Anschlussfähigkeit herzustellen.

Die BZÄK erkennt jedoch mit Sorge einen Trend, der sich durch den gesamten Entwurf zieht: Um das Tempo bei der Umsetzung zu erhöhen, geht Schnelligkeit an manchen Stellen vor Sorgfalt und Patientenschutz, für den sich die BZÄK als Vertreterin der Zahnärzteschaft auftragsgemäß einsetzt. Auch Fragen des Datenschutzes sieht sie an diversen Stellen äußerst kritisch.

Die Verbändeanhörung am 17. Juni in Berlin hat gezeigt: die BZÄK ist mit ihrer Kritik in guter Gesellschaft. Neben der Bundesärztekammer teilen auch diverse medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und der DGB diese Bedenken. Die BZÄK erwartet hier kräftige Nachbesserungen. Die BZÄK-Stellungnahme im Wortlaut:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b19/190607_DVG_Stn_Bundeszahnaerztekammer.pdf

 

Kabinetts-Entwurf BBiMoG – Kritik der Freien Berufe: Neue Abschlüsse stiften Konfusion

 

Der Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ist am 15. Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden. Sorge bereitet den Freien Berufen die Benennung neuer beruflicher Fortbildungsstufen mit den bereits anders besetzen Abschlussbezeichnungen "Bachelor" und "Master". Eine Abschlussbezeichnung "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Berufsbachelor" und "Berufsmaster" kann zur Verwechselung führen. Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hatte daher für die Beibehaltung etablierter Fortbildungsbezeichnungen plädiert.

 

Ein Gleichsetzen eines Ausbildungsberufes mit Hochschulabschlüssen scheint vor allem im Gesundheitsbereich nicht geboten, da Bachelor und Master als Abschlüsse der Hochschule zugeordnet sind. Im Sinne der Transparenz ist hier eine klare sprachliche Abgrenzung nötig. Besonders mit Blick auf den Patientenschutz, ist dies kritisch zu überdenken.

Zudem würde durch die geplante Akademisierung höherqualifizierender Berufsbildung auch das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) entwertet, es entstünden ZFA „1. und 2. Klasse“.

 

Da seitens des Handwerks dies weniger kritisch gesehen wird, folgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seiner Einschätzung.

www.bmbf.de/files/Gesetzentwuf_Bundesregierung_BBiG_Novelle_final.pdf

 

Der BFB bereitet zum Kabinettsentwurf eine Stellungnahme vor, die sich an das BMBF und den Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung richten wird.

Das Gesetz soll zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen

 

Die BZÄK, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben seit 2013 ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, um kooperativ Rechtsunsicherheiten in der Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Auf seiner 11. Sitzung am 5. April hat sich das Forum auf sechs neue Beschlüsse zur Auslegung von GOZ und GOÄ verständigt. Diese sind neben den zuvor gefassten 26 Beschlüssen auf der BZÄK-Homepage abrufbar: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Beratungsforum_Beschluesse.pdf

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Beratungsforum_Beschluesse.pdf

 

Das Beratungsforum soll Patienten, Ärzten Kostenträgern rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Es ersetzt jedoch nicht den Verordnungsgeber und kann keine erweiterte GOZ verbindlich festlegen. Insofern sind die Beschlüsse eine anerkannte Interpretationshilfe, aber weder für Zahnarzt noch Kostenträger grundsätzlich verpflichtend.

 

GOZ-Count Up

 

Zeit der Nichtanpassung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte aktuell:

30 Jahre und 5 Monate.

 

Die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen orientiert sich nach wie vor nicht an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, obwohl die Kosten (Miete, Strom, Geräte, Material, Personal etc.) auch in den Zahnarztpraxen jährlich steigen.

 

Die Politik muss die GOZ umfassend und dringend novellieren.

 

Eher abwerben als ausbilden? Fachkräftemangel in Europa

 

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen trifft zunehmend alle EU-Mitgliedstaaten. Das Problem wird dadurch verschärft, dass einige Mitgliedstaaten weniger ausbilden, als es notwendig wäre, und gleichzeitig fehlende Fachkräfte in weniger solventen Mitgliedstaaten abwerben. So wurde im Zuge der Brexit-Diskussion deutlich, dass der National Health Service über 130.000 Mitarbeiter beschäftigt, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten kommen.

(Vgl. Statistik der WHO

www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0019/290440/Core-Health-Indicators-European-2015-human-resources-health.pdf?ua=1)

So ergeben sich innereuropäische Wanderungsbewegungen von Ost nach West und Süd nach Nord, die sich in einem gemeinsamen Binnenmarkt mit Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht aufhalten lassen.

Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie zeigte 2015 die negativen Folgen der Abwerbung von Gesundheitsfachkräften: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/workforce/docs/2015_healthworkforce_recruitment_retention_frep_en.pdf

 

Jüngstes Beispiel für eine Abwerbekampagne aus dem zahnärztlichen Bereich ist eine Agentur, die gezielt deutsche und schwedische Zahnärzte für eine Arbeit in den Niederlanden gewinnen will.

www.quintessenz-news.de/zahnaerztinnen-und-zahnaerzte-verzweifelt-gesucht/

 

Die BZÄK betont, nur mit vorausschauender Politik und Investitionen ist ein zukünftiger Mangel an medizinischem Fachpersonal, wie in anderen europäischen Ländern bereits vorliegend, in Deutschland vermeidbar.

 

Quelle: Auszug aus BZÄK-„Klartext“ Nr. 06/2019