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< Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet
07.06.2019 17:51 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Zahnheilkunde

FVDZ: Halbe Novelle nach 63 Jahren Stillstand

Bundesrat verabschiedet zahnärztliche Approbationsordnung


 

Nach mehr als zweieinhalb Jahren und zähem Ringen der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat der Bundesrat heute eine Neuregelung der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) verabschiedet. Aus den Ländern hatte es gegenüber dem Entwurf der neuen ZApprO erhebliche Widerstände gegeben, die sich maßgeblich auf die angeblich mangelnde Finanzierbarkeit bezogen. Gleich zwei Mal war die Verordnung im Bundesrat gescheitert und nun nur erneut durch den Druck des BMG auf die Tagesordnung gekommen. Die nun verabschiedete Fassung ist jedoch lediglich eine halbe Novelle, denn der Bereich der ersten fünf vorklinischen Semester bleibt von der Novellierung ausgenommen und soll erst mit dem Masterplan 2020 Medizin neu geregelt werden.

 

„Wir hätten uns eine zahnärztliche Approbationsordnung aus einem Guss gewünscht,“ kommentierte der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader, die Neuregelung. Nach 63 Jahren Stillstand und ohne jegliche Neuerung wäre es an der Zeit gewesen, die Innovationskraft, die in der Zahnmedizin steckt, auch in der Approbationsordnung für Zahnärzte sichtbar zu machen. Was nun geschieht, ist eher Stückwerk. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich der ‚Masterplan 2020 Medizin‘ nicht auch um Jahre verzögert.“

 

Zufrieden zeigte sich der FVDZ-Bundesvorsitzende damit, dass die zahntechnische und prothetische Ausbildung im Zahnmedizinstudium erhalten bleibt. „Dafür ist der FVDZ in den vergangenen zwei Jahren massiv eingetreten, denn ein Zahnarzt muss in der Lage sein, zahntechnische Werkstücke beurteilen, herstellen und bearbeiten zu können.“ Dass mit dem zusätzlichen Antrag aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen, den Bund an der Finanzierung und den Folgekosten zu beteiligen, zumindest der Ball im Spiel gehalten wird, sieht der FVDZ ebenfalls positiv. „Eine bessere Betreuungsrelation und die Beibehaltung der Studienplatzkapazitäten werden nicht zum Nulltarif zu haben sein“, betonte Schrader. „Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wird sich auch mit einer Neuregelung der Approbationsordnung nichts ändern.“

 

Quelle: FVDZ-PM vom 7. Juni 2019