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13.04.2018 09:38 Alter: 6 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Umbauten: Anschaffungs- oder Werbungskosten?

Grenzen: Drei Jahre und 15 Prozent der Investitition


Wenn Aufwendungen für bauliche Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Gebäudeanschaffung (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, können diese nicht als Werbungskosten sofort steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA) für das Gebäude. So entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 12 K 113/16).

 

Der Kläger hatte eine Eigentumswohnung gekauft und sie innerhalb von 3 Jahren für mehr als 15 % des Kaufpreises renoviert. Das Finanzamt berücksichtigte diese Kosten nur im Rahmen der Gebäude-AfA.

 

Das FG Niedersachsen wies die dagegen erhobene Klage ab. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei hier wegen der häufig schwierigen Abgrenzung nicht nach Erhaltungsaufwendungen (Schönheitsreparaturen, Instandsetzungsmaßnahmen) und Herstellungskosten (Modernisierungsmaßnahmen) zu trennen, sondern es komme nur darauf an, ob die Aufwendungen innerhalb von 3 Jahren 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes überstiegen hätten.

 

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (BFH-Az. IX R 41/17).

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 13. April 2018