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05.05.2019 08:50 Alter: 5 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Medien & Internet, GKV-Szene, Praxisfinanzen

KVen könnten auch noch anders

Weitere Sanktionen gegen „TI-Verweigerer“ möglich


 

„PraxisNachrichten“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), TI-Service-Teil 4:

 

Arzt- und Psychotherapeutenpraxen müssen laut Gesetz spätestens am 1. Juli 2019 in der Lage sein, Versichertenstammdaten online zu prüfen und gegebenenfalls automatisiert zu aktualisieren. Dieses sogenannte Versichertenstammdatenmanagement ist damit die erste Anwendung, die eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur zwingend erfordert.

 

Um die Telematikinfrastruktur (TI) nach vielen Verzögerungen möglichst schnell in die Praxen zu bringen, hat der Gesetzgeber Praxen verpflichtet, bis zum 31. März 2019 die notwendige Technik zu bestellen. Können sie das nicht nachweisen, muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) diese Praxen rückwirkend zum 1. Januar 2019 mit einem Honorarabzug von einem Prozent sanktionieren.

 

Wie genau die KV das umsetzt, entscheidet sie selbst. Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Praxen nicht an die TI anbinden lassen, verstoßen zudem gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Auch dafür können Sanktionen drohen, zum Beispiel ein Disziplinarverfahren.

 

Versichertenstammdaten werden künftig verschlüsselt

 

Für die TI gelten besonders hohe Sicherheitsanforderungen. So müssen die einzelnen technischen Komponenten speziell für die TI zugelassen werden. Persönliche Daten können damit noch besser geschützt werden.

 

So werden bestimmte Versichertenstammdaten, die bisher unverschlüsselt auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen, bald nur noch verschlüsselt dort abgelegt. Das betrifft auch abrechnungsrelevante Daten wie das DMP-Kennzeichen oder den Hinweis auf besondere Personengruppen. Lesbar sind diese Daten dann nur noch in Praxen, die an die TI angeschlossen sind. Wann die Verschlüsselung wirksam wird, hängt davon ab, wie verbreitet die TI ist. Den genauen Zeitpunkt legt die gematik fest.

 

Bei einem Arzt-Patienten-Kontakt außerhalb der eigenen Praxisräume – so bei Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei reisenden Anästhesisten – können die verschlüsselten Daten dann nur noch mit einem neuen mobilen Kartenterminal gelesen werden. Bei diesen steckt ein Praxisausweis in einem separaten Kartenslot und legitimiert so den Zugriff auf die verschlüsselten Versichertenstammdaten.

 

VSDM ist nur die erste Anwendung

 

Die TI ist die Basis für eine elektronische Vernetzung von Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Sie erleichtert die Kommunikation und den Datenaustausch innerhalb des Gesundheitswesens.

 

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist dabei nur die erste Anwendung. Weitere mit konkretem Nutzen für die Versorgung und die Praxen werden bald folgen. Deshalb ist es für jede Praxis sinnvoll, sich an die TI anzubinden. Zumal die Krankenkassen die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb übernehmen.

 

Quelle: KBV-„PraxisNachrichten“, TI-Service-Teil 4