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02.04.2019 13:52 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene

FVDZ: TSVG als positives Signal der Politik

Sonderregelung für Zahnärzte nach konzertierter Lobby-Arbeit


 

Bundesvorstand und Erweiterter Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) haben am vergangenen Wochenende in Hamburg anlässlich einer Sitzungsserie das kürzlich verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) positiv bewertet. Dieses Resümee veröffentlichte der Verband heute in seiner Mitgliederinformation „FVDZ aktuell“.

 

Im Gesetz gebe es für Zahnärzte eine Sonderregelung hinsichtlich zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ). Diese dürfen in Investorenhand maximal zehn Prozent der Versorgung pro MVZ stellen. FVDZ-Bundesvorsitzender Harald Schrader werte dies als positives Signal, denn die Politik habe anerkannt, dass die Zahnärzte eine Sonderregelung benötigten, um die freiberufliche Praxis als Säule der ambulanten zahnärztlichen Versorgung zu erhalten. Die konzertierte Aktion der Zahnärzte, von der Basis bis zum Vorstand, die in vielen Gesprächen mit Politikern Überzeugungsarbeit geleistet hätten, habe Früchte getragen.

 

Aber Schrader habe auch betont: „Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz!“ und weitere Projekte und Pläne vorgestellt. Ein Schwerpunkt sei die Mitgliederaktivierung und Lobbykampagne zur Europawahl im Mai. Weitere Themen, die Arbeitsgruppen erarbeiteten waren: GOZ, tragfähige Zukunftsmodelle der Berufsausübung und ein neuer Kongress für die junge Zielgruppe.

 

Quelle: „FVDZ aktuell“ vom 2. April 2019