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31.03.2019 10:20 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Medien & Internet, Praxismanagement

Digitalisierung im Gesundheitswesen

BZÄK: Nur zum Nutzen der Patienten!


Im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen setzt die Europäische Union auf eine stärkere Verbreitung elektronischer (eHealth) sowie mobiler (mHealth) Gesundheitsdienste.

Dabei will die EU in drei Bereichen besonders aktiv werden:

So sollen die Bürger überall in der EU einen sicheren Zugang zu einer vollständigen elektronischen Akte mit ihren Gesundheitsdaten haben. Weiter soll unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften der Austausch von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken verbessert werden. Und schließlich will man die Entwicklung und Verwendung digitaler Hilfsmittel (z.B. Apps) fördern.

 

  • Die BZÄK fordert die Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschließlich zum Nutzen der Patienten zu gestalten.
  • Die Digitalisierung sollte zu einer verbesserten und bürokratiearmen Versorgung führen.
  • Die in Deutschland geltenden hohen Standards zum Schutz der Privatsphäre dürfen nicht geschmälert werden.
  • Gesundheitsdaten dürfen keine kommerziellen Waren werden. Der Missbrauch von Gesundheitsdaten muss verhindert werden.
  • Der Prozess einer sicheren Vernetzung und Digitalisierung muss auch für kleinere Praxen bewältigbar bleiben.

 

Quelle: BZÄK am 29. März 2019