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29.03.2019 08:36 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene

„Verbraucherzentrale NRW lässt es an Transparenz fehlen“

BDK: Vorschussvereinbarungen nicht generell unzulässig!


 

Statement des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden e.V. (BDK) zur Presseinformation der Verbraucherzentrale NRW „Vorschuss und Ratenvereinbarung beim Kieferorthopäden“ zum Urteil des OLG Hamm vom 15.11.2018 (Az. I-4 U 145/17):

 

„Ratenzahlungsvereinbarungen und Vereinbarungen über einmalige Vorschusszahlung vor Beginn der Behandlungen sind unwirksam.“ So fasst die Verbraucherzentrale ein nicht begründetes Urteil des OLG Hamm zusammen. Erst im Fließtext wird, etwas verschämt, klargestellt, dass sich das Urteil um „vorformulierte Vereinbarungen“ drehte. Tatsächlich ging es nur um ganz bestimmte Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Frage, ob dies auch für sog. Individualvereinbarungen gelte, also dann, wenn die Zahlungsmodalitäten zwischen Zahnarzt und Patient ausgehandelt werden, hat das OLG ausdrücklich und wohl bewusst offengelassen. Hiergegen hatte sich die Verbraucherzentrale auch nicht gewandt.

 

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte wird der Honoraranspruch fällig, wenn eine Rechnung gestellt wird. Dann aber ist der Patient auch, will er nicht in Verzug geraten, verpflichtet, die Rechnung auszugleichen. Eine Abkehr von diesem Modell mag problematisch sein. Stehen die Zahlungsmodalitäten aber zwischen Zahnarzt und Patient zur Disposition, kann auch etwas Abweichendes vereinbart werden.

 

Die von der Verbraucherzentrale NRW verbreitete Information, jede Vereinbarung über Vorschüsse oder Raten sei unzulässig, dient auch nicht dem Schutz der Patienten, da bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ansonsten nur die Ablehnung der Behandlung bliebe. Dies ist außerhalb von Notfällen ohne Weiteres zulässig.


Zweifel daran, dass das Projekt „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale NRW nicht der Verbraucheraufklärung dient, sondern eher einen Internetpranger darstellt, hatte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits 2016 geäußert.

 

Quelle: BDK Geschäftsstelle, Berlin am 28. März 2019