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28.03.2019 15:21 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Privates Gebührenrecht

Warum die „Pauschale Beihilfe“ für Beamte nicht die erste Wahl ist

Bewertung des PKV-Verbandes


 

Positionspapier des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) vom 22. März 2019:

 

 

Neue Beamte in Thüringen sollen künftig wählen dürfen, ob Sie anstelle der individuellen Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss als „pauschale Beihilfe“ zu einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten - entsprechend dem sogenannten "Hamburger Modell". Doch für eine Änderung der Beamtenversorgung gibt es keinen Handlungsbedarf.

 

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hatte am Dienstag in Erfurt mitgeteilt, dass sich das Land ab 2020 an den Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse beteiligen werde. Die rot-rot-grüne Landesregierung orientiert sich dabei am sogenannten „Hamburger Modell“, das der SPD-geführte Senat der Hansestadt 2018 eingeführt hatte. Wie schon in Hamburger geht man auch in Thüringen von zusätzlichen Belastungen der Landeskasse aus – konkret sind 2,5 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Im Gesetzesentwurf berücksichtigt sind neben den Neubeamten auch die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten „Alt-Beamten“.

 

Das Ziel: Die Schrittweise Einführung der Bürgerversicherung

Hinter der „Pauschalen Beihilfe“ steckt ein politisches Ziel: Die Beamten sollen mit dem Arbeitgeberzuschuss zu einem Wechsel in die GKV motiviert werden; es sollen sich also – ungeachtet des demografischen Wandels – mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Positionierung der Parteien dabei der üblichen politischen Farbenlehre in Fragen rund um die „Bürgerversicherung“ folgt.  Eine Realisierung des Hamburger Modells streben allein rot-rote, rot-rot-grüne bzw. rot-grüne Regierungen in Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen an.

Das politische Vorhaben wirkt aber auch deshalb aus der Zeit gefallen, weil es für eine Änderung der Beamtenversorgung überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt, wie die folgenden Punkte zeigen:

Bereits heute haben Beamte Wahlfreiheit und einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die PKV unabhängig vom Gesundheitszustand

Immer wieder wird der Hamburger Vorstoß damit begründet, Beamten eine Wahlfreiheit ihrer Krankenversicherung einzuräumen. Beamte haben indes, anders als Millionen in der GKV versicherungspflichtige Angestellte, schon heute die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. Das „Hamburger Modell“ will mit dem Zuschuss die Ausübung dieses Wahlrechts in Richtung GKV befördern, es schafft damit aber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränkt sie, da die Beamten eine einmal getroffene Wahl – anders als heute – nicht mehr revidieren können.

Zudem werden im Rahmen der Öffnungsaktion der PKV bereits heute alle Beamten unabhängig von Vorerkrankungen in die PKV aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2019 beziehen PKV-Unternehmen darüber hinaus auch die Beamten auf Widerruf in diese Öffnungsaktion ein.

 

Die Kombination aus Beihilfe und PKV bleibt für Beamte ökonomisch die erste Wahl

Beihilfeberechtigte tragen für ihre PKV-Restkostenversicherung in der Regel eine geringere Beitragslast als in der GKV, erhalten mit der Kombination aus Beihilfe und PKV aber bessere Leistungen als in der GKV. Diesen finanziellen Vorteil haben Wissenschaftler der Otto Beisheim School of Management bereits im Februar 2018 in einer Studie herausgearbeitet.

In der Debatte um das „Hamburger Modell“ lassen die Befürworter außerdem gerne die Mehrbelastungen durch die Beiträge für die Soziale Pflegeversicherung außer Acht – so auch die Landesregierung Thüringen.

Für GKV-Versicherte kostet die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2019 bis zu 149 Euro im Monat (für Kinderlose), also gut 75 Euro für den 50-prozentigen Schutz. Die Private Pflegepflichtversicherung ergänzend zur Beihilfe ist für junge Beamte meist deutlich günstiger, sie kostet in der Regel um 15 Euro. Das kann gegenüber den Pflegebeiträgen in der GKV eine Ersparnis von gut 50 Euro im Monat bzw. 600 Euro im Jahr bedeuten.

 

Die Pauschale Beihilfe ist eine „Insellösung“ und geht zu Lasten der wechselnden Beamten

Beamte, die sich in Hamburg oder ab 2020 in Thüringen für den Arbeitgeberzuschuss entschieden haben und in ein anderes Bundesland wechseln wollen, haben ein Folgeproblem: Sie finden in allen anderen Bundesländern keinen neuen Dienstherrn, der einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV anbietet. Wechselnde Beamte müssten dann, wie heute schon, den gesamten GKV-Beitrag selbst zahlen.

 

Das „Hamburger Modell“ belastet Landeshaushalt und Steuerzahler

Der Hamburger Senat geht beim „Hamburger Modell“ von Mehrkosten in Höhe von 5,8 Mio. Euro jährlich allein für die aktuell 2.400 freiwillig GKV-Versicherten Beamten aus. Die Folgekosten für die Neubeamten, die sich zukünftig in Hamburg für eine „pauschale Beihilfe“ entscheiden, bezeichnet der Hamburger Senat als „nicht prognostizierbar“. Ähnlich sieht die Situation in Thüringen aus, wo die Landesregierung zwar mit zusätzlichen Kosten für 1.000 Beamte im Umfang von jährlich 2,5 Millionen Euro kalkuliert, die genaue Zahl der derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten aber gar nicht kennt.

 

Quelle: PKV-Verband am 22. März 2019