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< Newsletter „auf den punkt” 06/2018
09.04.2018 12:00 Alter: 6 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Medizinrecht

FVDZ Nordrhein: Die neue DSGVO

Fortbildung: Was gibt es ab 25.05.2018 zu beachten?


Information des Landesverbandes Nordrhein im Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ-NR):

 

Datenschutz ist derzeit in aller Munde. Dies liegt zum einen daran, dass beinahe kein Tag vergeht, an dem nicht über den Missbrauch von Daten in den sozialen Medien oder im Internet berichtet wird. Zum anderen tritt am 25.05.2018 die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft und bringt zahlreiche verbindliche Änderungen auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit sich.

Da die Verunsicherung derzeit sehr groß ist, haben sich die Referenten dieses Vortrages vorgenommen, die Lage etwas zu entspannen und ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Neben den nötigen Begriffserläuterungen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet. Zusätzlich werden die ab dem 25.05.2018 vorgeschriebenen Maßnahmen besprochen und durch nützliche Tipps ergänzt.

 

Referenten:

 

Dr. Thorsten Flägel und Dr. Thomas Heil

Entsprechend den Richtlinien der BZÄK und der DGZMK werden für diese Veranstaltung 2 Fortbildungspunkte anerkannt.

 

Termine:

 

Dienstag, 24.04.18, KHI, großer Hörsaal, 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

Dienstag, 12.06.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

Montag, 25.06.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

Montag, 02.07.18, KHI, großer Hörsaal 19.30 Uhr-22.00 Uhr Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8

 

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich!

 

Bitte melden Sie sich mit der hier als Download erreichbaren Anmeldung an und senden diese per Fax: 0211/595004 oder per Email info@fvdznr.de an die Landesgeschäftsstelle des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Landesverband Nordrhein.

Der Zahlungseingang der Kursgebühr gilt als Buchungsbestätigung.

 

Quelle: FVDZ-NR am 9. April 2018