Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< KZBV: Weitere Infos zur TI
19.03.2019 13:31 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, Privates Gebührenrecht, Praxismanagement

BZÄK informiert im „Klartext“

Auszug aus der aktuellen Ausgabe


 

Bürokratieabbau angehen – in Deutschland und auf europäischer Ebene

 

Die Frage unverhältnismäßiger Bürokratielasten stellt sich neben der nationalen Ebene zunehmend auch auf europäischer Ebene. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) richtet deshalb ihren Appell an die Politik, den Zahnärztinnen und Zahnärzten durch Beseitigung unnötigen bürokratischen Ballasts mehr Zeit für Patienten einzuräumen.

„Gerade verhältnismäßig kleine freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen sind durch bürokratische Vorgaben, wie etwa Melde- und Dokumentationspflichten, übermäßig stark belastet. Dadurch werden sie von ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Heilung und Förderung der Gesundheit ihrer Patienten, abgehalten“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

In ihrem Positionspapier für die Europawahlen fordert die BZÄK daher, dass sich auch das Europäische Parlament für eine stärkere Entbürokratisierung einsetze. Der europäische Gesetzgeber müsse sich der (unternehmerischen) Folgen bewusst sein, die bürokratische Vorgaben speziell für freiberufliche Einheiten wie Zahnarztpraxen hätten. Jedes neue EU-Gesetz sollte daher vor seiner Verabschiedung auf seine bürokratischen Auswirkungen für die Betroffenen hin geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung solle gemeinsam mit dem jeweiligen Rechtsakt veröffentlicht werden.

Ohne die Sicherheit der Patienten zu vernachlässigen, dürften kleinere Einheiten wie zahnärztliche

Praxen per se nicht mit großen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäusern gleichgesetzt werden. Hier sei eine Differenzierung dringend erforderlich.

 

Zahnmedizin ist sehr beschäftigungsintensive Branche

 

878.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Zahnmedizin ab.

Auf jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulieferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Arbeitsplatz in anderen Bereichen.

391.000 Personen arbeiten direkt in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizinischen Versorgung von Patienten.

Die direkte Bruttowertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems (ambulante/stationäre Versorgung, Industrie, Handwerk, Versicherung) liegt bei rund 21,4 Milliarden Euro. (Quelle: BZÄK, Zahnärztliches Satellitenkonto 2018)

 

GOZ-Count Up

 

Zeit der Nichtanpassung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte aktuell:

30 Jahre und 2 Monate.

Der Verordnungsgeber wird seitens der BZÄK aufgefordert, seiner Verpflichtung endlich nachzukommen.

 

Resolution für eine neue Zahnärztliche Approbationsordnung

 

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen, dass es auf Ebene der Bundesländer einen neuen Anlauf geben soll, das Stocken bezüglich der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) zu beenden und eine zeitgemäße, der Weiterentwicklung im Fachgebiet Zahnmedizin entsprechende Ausbildungsverordnung zu verabschieden. Die jetzige Approbationsordnung stammt noch aus dem Jahr 1955. Ziel muss es endlich sein, das wissenschaftliche Studium der Zahnmedizin an die Weiterentwicklungen des Fachgebietes anzupassen.

Zur gemeinsamen Resolution: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b19/Resolution_ZApprO_bzaek_kzbv.pdf

 

Vergleichs- und Vermittlungsportale: Wettbewerbszentrale beanstandet mangelnde Transparenz und Irreführung

 

Von 2018 bis Anfang März 2019 hat die Wettbewerbszentrale in 20 Fällen Beanstandungen gegenüber Betreibern von Vergleichs- und Vermittlungsportalen ausgesprochen. Betroffen waren Portale aus verschiedensten Bereichen: z.B. Augenlaservergleich, Immobilienvermittlung oder Mobilfunk-Leistungen. In den allermeisten Fällen gehe es um fehlende Transparenz oder Irreführungen.

Fairer Wettbewerb bedeute, dass man klar zu erkennen gäbe, ob das Portal tatsächlich neutrale Dienste leiste oder ob es etwa wegen vereinbarter Provisionszahlungen eigene Interessen verfolge, so die Wettbewerbszentrale. Für den Nutzer mache gerade das den entscheidenden Unterschied aus.

 

Information über Zahnärztliche Arzneimittel aktualisiert – Neu: Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien

 

In die aktualisierte Ausgabe der Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA) wurde ein neues Kapitel zum Thema Arzneimittelüberempfindlichkeit und Allergien eingefügt.

Nicht jede Reaktion auf ein Arzneimittel ist eine Allergie, bei einer nicht-immunologischen Arzneimittelüberempfindlichkeit ist kein immunologischer Reaktionsmechanismus nachweisbar. Jede vermutete Überempfindlichkeitsreaktion soll nach Möglichkeit allergologisch diagnostisch abgeklärt werden, um den Auslöser zu identifizieren und das Folgerisiko für den Patienten abzuschätzen. Der Verzicht auf eine Diagnostik kann bei erneuter Exposition schwere Reaktionen zur Folge haben, andererseits auch zu ungerechtfertigter Einschränkung der Therapiemöglichkeiten, gerade im Bereich Antibiotika, führen.

Die IZA steht allen Zahnärzten und Studierenden kostenfrei als PDF oder E-Book zur Verfügung: www.bzaek.de/iza.

 

Qualitätsreport II der BZÄK veröffentlicht

 

Gesundheit und Sicherheit der Patienten stehen im Mittelpunkt zahnärztlichen Handelns. Gemeinsam mit jedem Patienten versuchen Zahnärzte, das individuell bestmögliche Versorgungsergebnis zu erreichen und die Mundgesundheit der Bevölkerung zu verbessern. Um die hohe Qualität in der Zahnmedizin zu fördern,

haben Zahnärzteschaft und Kammern umfassende Initiativen, Leitlinien und Standards etabliert.

Der nun veröffentlichte Qualitätsreport II gibt einen Überblick über die Qualitätsinitiativen der Zahnärzteschaft mit den Schwerpunkten Prävention sowie Aus- und Fortbildung der Praxismitarbeiter.

 

Zum Qualitätsreport II der BZÄK:  www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/q-report.pdf

 

Neue Ausgabe Daten & Fakten veröffentlicht

 

Die neue Ausgabe der Daten & Fakten liegt vor. Dort werden die wichtigsten Kennzahlen zur zahnärztlichen Versorgung dargestellt, jährlich aktualisiert und gemeinsam von BZÄK und KZBV herausgeben. Dargestellt sind Daten zur Versorgung wie Zahnarztzahlen- und Ausgabenentwicklung, Tabellen zur Mundgesundheit und erstmalig zum ökonomischen Fußabdruck des zahnärztlichen Systems.

Die neue Ausgabe steht online – auch in Einzeldateien – unter www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen.html

 

Motivational Interviewing (MI): Motivieren lernen mit eMI-med

 

Parodontitis und Karies sind die häufigsten Erkrankungen der Mundhöhle und zu großen Teilen verhaltensbedingt. Deshalb sollte die professionelle Unterstützung von Verhaltensänderung ein Kernaspekt sein. Eine evidenzbasierte Methode, um Verhaltensänderung nachhaltig zu unterstützen, ist das Motivational Interviewing (MI) nach Miller & Rollnick, für das es gute Studiennachweise gibt.

Das Erkunden und Hervorrufen von individuellen Veränderungsgründen soll die persönliche Motivation des Patienten und die Selbstverpflichtung zum Erreichen eines bestimmten Ziels stärken.

An der Klinik für Zahnerhaltungskunde & Parodontologie des Universitätsklinikums Freiburg steht ein online gestützter Kurs zum Erlernen der Grundzüge der MI in medizinischen Settings bereit (eMI-med): http://bit.ly/emimed

Mehr zum Ansatz: www.zm-online.de

 

Europawahlen 2019 – BZÄK verabschiedet europapolitisches Positionspapier

 

Der wachsende Einfluss Europas auf die Zahnmedizin ist unübersehbar. Gesundheitspolitische Initiativen der EU sowie Vorgaben des Binnenmarktes tangieren die deutschen Heilberufe immer stärker.

Vor den Europawahlen formuliert die BZÄK in einem Positionspapier acht Kernforderungen an die künftigen Europaabgeordneten:

 

  • Im Interesse der Patienten die freie Berufsausübung sicherzustellen und sich für den Erhalt der bewährten Strukturen der Selbstverwaltung einzusetzen.
  • Eine Europäische Charta der Freien Berufe zu verabschieden und darin eine Standortbestimmung der Freiberuflichkeit vorzunehmen.
  • Durch eine konsequente Entbürokratisierung die unzumutbare Belastung der Zahnarztpraxen zu beseitigen und bei künftigen Vorhaben bürokratische Auswirkungen frühzeitig zu prüfen.
  • Eine hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung zu gewährleisten.
  • Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschließlich zum Nutzen der Patienten zu gestalten und so zu einer verbesserten und bürokratiearmen Versorgung beizutragen.
  • Amalgam als eines der notwendigen zahnmedizinischen Füllungsmaterialien zu erhalten.
  • Die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen konsequent fortzusetzen
  • Weitere Initiativen zur Verbesserung der Mundgesundheit und damit der Lebensqualität anzustoßen. 

 

Zum europapolitischen Positionspapier der BZÄK: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b19/europawahl2019-position_bzaek.pdf

 

14. Europatag der BZÄK

 

Am 10. April findet in Berlin der 14. Europatag der BZÄK statt – unter dem Vorzeichen der Europawahl Ende Mai.

Die BZÄK diskutiert mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer im Europaparlament vertretenen Parteien über ihre europapolitischen Zielsetzungen in den Bereichen Binnenmarkt und Gesundheit.

www.bzaek.de/ueber-uns/europa.html

 

Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure unter Druck – EuGH-Generalanwalt sieht Verstoß gegen EU-Recht

 

Am 28. Februar wurden die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in dem gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen der in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) festgelegten Mindest- und Höchstgebühren veröffentlicht. Darin wird der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission und der Klage gegen Deutschland stattgegeben.

Die HOAI-Vorgaben behinderten in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie insbesondere ausländischen Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise auf dem deutschen Markt zu etablieren.

Die Schlussanträge haben Sprengkraft für alle freiberuflichen Gebührenordnungen.

Zwar erstreckt sich das Vertragsverletzungsverfahren nicht auf die Gebührenordnungen der Heilberufe, da der Gesundheitssektor bislang vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen ist. Gleichwohl könnte die Argumentation als Modell für künftige Entwicklungen dienen.

Das Urteil des EuGH wird für Quartal II/III 2019 erwartet. Zu den Schlussanträgen:

https://bit.ly/2TFTO5a

 

Quelle: BZÄK-Klartext vom 19. März 2019