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04.02.2019 11:17 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen, Zahnheilkunde

Höhere BAföG-Zahlungen für mehr junge Leute

Aktueller Kabinettsbeschluss / Erlass der Restschuld


 

Ein Gesetzentwurf zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG – Abkürzung umgangssprachlich auch für die Zahlungen verwendet), den das Kabinett verabschiedet hat, sieht vor, dass BAföG-Geförderte künftig deutlich mehr Geld erhalten sollen. Neben einer höheren finanziellen staatlichen Unterstützung sollen auch mehr junge Menschen unterstützt werden, die sich die Ausbildung aus eigenen finanziellen Mitteln nicht leisten könnten.

 

Die bedarfsgerechte Anpassung des BAföG an aktuelle Entwicklungen erfordert eine erhebliche Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge:

 

 

  • Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – soll angehoben werden. Bis 2021 soll er in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent steigen.
  • Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. zum Wintersemesterbeginn 2019 und 2020.
  • Auch der Wohnzuschlag wird erhöht. Der Förderhöchstbetrag steigt somit von derzeit 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte werden ebenfalls angehoben.

Die Rückzahlungskonditionen für Studierende sollen angepasst und sozial gerechter ausgestaltet werden. Grundsätzlich ist es so, dass die Hälfte der erhaltenen Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden muss. Nun sollen u. a. jene, die ihr anteiliges Darlehen "trotz allen Bemühens” auch nach 20 Jahren nicht zurückzahlen konnten, von ihrer Restschuld befreit werden. Damit soll stärker als bisher die Angst vor der Verschuldung genommen werden. Diese stellt für einige, die auf staatliche Förderung angewiesen sind, ein nicht zu unterschätzendes Hindernis zur Aufnahme eines Studiums dar.

Die geplanten Änderungen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages – zum Schuljahres- und Wintersemesterbeginn 2019 in Kraft treten.

 

Quelle: Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG am 4. Februar 2019