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< BZÄK: MVZ ja, aber
30.01.2019 10:02 Alter: 5 yrs
Kategorie: Berufspolitik, Medizinrecht, Zahnheilkunde

Anerkennung Doppelstudium Medizin und Zahnmedizin

BZÄK-Info: EuGH gibt grünes Licht


 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember entschieden, dass jemand, der in einem EU-Land gleichzeitig Human- und Zahnmedizin studiert hat, europaweit mit beiden Abschlüssen tätig werden darf (Rechtssache C 675/17). Voraussetzung ist, dass Dauer, Niveau und Qualität der Studiengänge jeweils einer Vollzeitausbildung entsprechen.

 

Im Ausgangsfall hatte ein italienischer Staatsangehöriger ab 2004 in Innsbruck Zahnmedizin, ab 2006 dort auch Humanmedizin studiert und 2013 bzw. 2014 abgeschlossen. Dabei konnte er teilweise Studieninhalte für beide Fächer verwenden. 2013 wurde sein zahnmedizinischer Abschluss in Italien anerkannt, die Anerkennung des medizinischen Abschlusses 2014 jedoch verweigert, da es die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nicht vorsehe, dass eine Person gleichzeitig zwei Ausbildungen absolviere. Die EuGH-Richter teilten diese Ansicht nicht. Entscheidend seien die Mindestanforderungen.

 

Der Gerichtshof hob hervor, dass es dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Studium erfolgt, und nicht dem Aufnahmemitgliedstaat obliege, sicherzustellen, dass Dauer, Niveau und Qualität den europäischen Vorgaben entsprechen.

 

Quelle: BZÄK-„Klartext“ 01/2019