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20.01.2019 17:16 Alter: 5 yrs

KZBV: Hart erkämpfter Beschluss

Zahnärztliche Vorsorge für die Kleinsten wird endlich möglich


Partieller Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Quintessence News:

 

 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Januar 2019, mit der dieser das Konzept der Zahnärzteschaft zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern weitgehend umgesetzt hat. Für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind jetzt drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen.

 

Bereits im Jahr 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung der so genannten Nuckelflaschenkaries zu schließen.

 

Neue Leistungen ab 1. Juli 2019

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens jedoch am 1. Juli 2019, in Kraft. Neue Leistungen können erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) entschieden hat.

 

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärte zum hart erkämpften G-BA-Beschluss: „Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies. Zugleich ist es ein wichtiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten künftig noch besser zu schützen und für sie optimale Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen. Alle Eltern sollten mit ihren Kindern daher die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im selben Umfang in Anspruch nehmen, wie die bereits seit vielen Jahren bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder.“

 

Wie aus KZBV-Kreisen zu hören war, musste für diese Entscheidung des G-BA bis zum Tag der Abstimmung gekämpft werden, bis zum Vorabend der Sitzung sei nicht sicher gewesen, dass der G-BA den neuen Leistungen zustimmen werde. Insgesamt brauchte es dreieinhalb Jahre mit aufwendigen Methodenbewertungsverfahren, um die neuen, vom Gesetzgeber schon 2015 im Präventionsgesetz beschlossenen Leistungen für die ganz kleinen Patienten in die vertragszahnärztliche Versorgung aufzunehmen. Gegenwind kam dabei von den Krankenkassen, die die zusätzlichen Ausgaben möglichst klein halten wollten und bewährte Maßnahmen wie die lokale Fluoridierung in Frage stellten. Aber auch die Patientenvertreter im G-BA hätten sich gegen die neuen Leistungen gestellt, heißt es [...]

 

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Quelle: Quintessence News