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Kategorie: Medizinrecht, Zahnheilkunde
Aufklärungspflicht bei Neulandmethoden
OLG: Besonders hohe Anforderungen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Anforderungen einer Behandlung lege artis bei Anwendung von alternativen Methoden definiert (OLG Hamm, Urt. v. 23.01.2018, Az.: I-26 U 76/17).
Wählt danach ein Arzt oder Zahnarzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode darstellt. Bei einem neuen Operationsverfahren (im entschiedenen Fall war es ein Netzimplantat durch einen Augenarzt bei einer Senkungsoperation) ist die Patientin ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können.
Das Gericht hat damit die Aufklärungspflicht bei Anwendung von Neulandmethoden deutlich scharf formuliert.
Quelle: heller::kanter Rechtsanwälte, Rechtsinformationen für Zahnärzte, I.2018
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