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03.01.2019 16:29 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene, Zahnheilkunde

KfO: „Abschließende Einschätzung ist nicht möglich“

Reaktionen auf Meldung der Bild-Zeitung zum IGES-Gutachten zur Kieferorthopädie


Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von Quintessence News am 3. Januar 2019:

 

Eine Meldung der Bild-Zeitung (online) auf der Grundlage eines Briefs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Bericht über den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen vom 2. Januar 2019 (23.07 Uhr) sorgt aktuell für Diskussionen. Unter dem Titel „Regierung bestätigt: Verdacht auf Abzocke mit Zahnspangen“ zitiert der Beitrag aus einem der „Bild“ vorliegenden Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, indem über die Ergebnisse des vom BMG beim IGES-Institut in Auftrag gegebenen Gutachtens zu kieferorthopädischen Behandlungen berichtet wird.

 

Danach gebe es „keine ausreichende Evidenz für den patientenrelevanten Nutzen kieferorthopädischer Leistungen“, woraus „Bild“ schlussfolgert „Zahnspangen nutzen häufig wohl vor allem dem Geldbeutel der Ärzte“. Laut Bild bestätigten die Ergebnisse des Gutachtens „alle Zweifel am Sinn der Kieferorthopädie“. Es gebe keine Studie zu den langfristigen Auswirkungen der kieferorthopädischen Therapien auf die Mundgesundheit. Das Ministerium wolle daher in einigen Wochen ein Expertengespräch durchführen, so „Bild“. Die Krankenkassen müssten den Nutzen der Behandlungen bewerten, so das Schreiben.

 

Gutachten bis heute nicht veröffentlicht

 

Das Gutachten selbst lag allerdings bis heute nicht veröffentlicht vor, es war weder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) noch dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden(BDK) oder der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) vor, wie Nachfragen ergaben. In Auftrag gegeben worden war es von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der im Mai 2018 geäußerten Kritik des Bundesrechnungshofs am BMG wegen mangelnder Aufsicht und Kontrolle zu den kieferorthopädischen Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

 

Vonseiten der KZBV hieß es: „Sobald das Gutachten vorliegt, werden wir es umgehend prüfen und anschließend eine Stellungnahme veröffentlichen. Auch eine Einladung oder ein Termin für ein angekündigtes Experten-Gespräch liegt uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“ Es sei zu vermuten, dass das Gutachten auch den Krankenkassen noch nicht vorliege.

 

BMG veröffentlicht Klarstellung und verschickt Gutachten gleich mit

 

Das BMG hat inzwischen auf den „Bild“-Bericht reagiert und nicht nur eine Klarstellung veröffentlicht, sondern auch das Gutachten gleich mit verschickt. An der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen zweifele man nicht, so das BMG. Allerdings sieht das Ministerium hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Gutachten zum Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen jetzt den Gemeinsamen Bundesausschuss am Zug.

 

In der Klarstellung heißt es es: „Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen …“

 

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Quelle: Quintessence News am 3. Januar 2018