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21.02.2025 17:13 Alter: 60 days
Kategorie: GKV-Szene, Praxisfinanzen, Praxismanagement, Privates Gebührenrecht

Nordrheinische Tabelle

Sinnvolles betriebswirtschaftliches Hilfsmittel


 

 

Die Amalgamfüllung ist obsolet, und daher ist es jetzt ganz besonders wichtig, dass wir die neuen Füllungsmaterialien entsprechend den Patientinnen und Patienten vorstellen. Das reine Ersatzmaterial für Amalgam ist ja bekanntlich ein „selbstadhäsives“ Material. Seit der Änderung wird es leichter als bisher sein, dass diejenigen unter uns, die bislang wenig Mehrkostenfälliges angeboten haben, nun verstärkt auf diese Therapien hinweisen.

 

Bei der Rechnungsfindung für hochwertige Füllungen ist unsere aktuelle Nordrheinische Tabelle ein sinnvolles Hilfsmittel für Sie. Als Unternehmer müssen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte klar betriebswirtschaftlich denken, d. h. ihre Kosten realistisch kalkulieren und entsprechend anpassen sowie eine aufwandsbezogene Abrechnung durchführen.

 

Oftmals fehlt das Bewusstsein für die Wertigkeit der eigenen Leistung am Patienten oder die Zeit am Ende des langen Praxistages, diese Leistungen so zu kalkulieren, dass die Honorierung dem erbrachten Aufwand entspricht. Als Folge bleiben Zeit, Materialeinsatz, innovative Methoden und besondere Umstände am Patienten unterbewertet. Dies führt zu Umsatzverlusten trotz umfänglich und nach dem neusten Stand der Zahnmedizin erbrachter Leistungen.

 

In der „Nordrheinischen Tabelle 2023“ werden die Honorierungen in BEMA, GOÄ und GOZ 2012 mit verschiedenen Steigerungsfaktoren in den Vergleich gesetzt. Hierdurch soll Ihnen die Beurteilung des Wertes Ihrer zahnmedizinisch erbrachten Leistungen und deren Kalkulation zu der Rechnungsstellung erleichtert werden. Zur Bestellung der Nordrheinischen Tabelle nutzen Sie bitte das Bestellformular:

 

https://www.dzv-netz.de/services/dzv-shop

 

Mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

 

Ihr Vorstand des Deutschen Zahnärzte Verbandes e.V.