Zum Hauptinhalt springen

Aktuell

< Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung 2017
13.12.2018 16:06 Alter: 5 yrs
Kategorie: Gesundheitspolitik, Berufspolitik, GKV-Szene

Freier Verband fordert Korrekturen im TSVG

Zentrale Kritik betrifft nach wie vor die Z-MVZ


Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert Korrekturen im TSVG, dessen erste Lesung am 13. Dezember 2018 im Parlament stattfand. Der Freie Verband kritisiert, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf weiterhin keinen Regelungsbedarf für zahnärztliche MVZ (ZMVZ) und den damit verbundenen Zustrom von Kapitalinvestoren ins Gesundheitssystem sieht. Damit gibt es keine Entwarnung für Zahnärzte.

 

„Wir werden nicht müde zu betonen, dass ZMVZ keine Verbesserung für zahnärztliche Versorgung bedeuten. Ganz im Gegenteil: ZMVZ sind eine Bedrohung für die flächendeckende hochqualitative und wohnortnahe Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung“, erklärte Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ.  Es sei bekannt, dass junge Zahnärzte mehrheitlich selbstständig und freiberuflich arbeiten möchten und in ihre Heimatregion zurückkehren wollen. Deswegen seien ZMVZ auch aus Sicht junger Zahnärzte nicht notwendig, sagte Schrader.

 

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigt mit den Regelungen zu ZMVZ, dass er die Berufsvorstellungen der Zahnärzteschaft verkennt“, argumentierte der Bundesvorsitzende. „Wir begrüßen jedoch, dass die Bundesregierung die vom Bundesrat eingebrachten Empfehlungen zu MVZ-Gründungen prüfen wolle“, verkündete Schrader. Richtig ist, dass Zahnärzte ein großes Interesse an neuen Formen der Berufsausübung haben, deswegen beschäftigt sich der FVDZ schon lange mit Alternativen zu kapitalgetriebenen ZMVZ, damit ein seit Jahrzehnten gut austariertes zahnärztliches Versorgungssystem weiterhin bestehen kann.

 

Quelle: FVDZ-PM vom 13. Dezember 2018