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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik
Positionspapier der KBV zur Bundestagswahl 2025
„Unsere Gesundheit erlaubt keinen Stillstand“
Die Amtszeit der abgelaufenen Legislaturperiode der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat im Ergebnis von 3,5 Jahren einen Stillstand des Gesundheitswesens für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung und damit einen Stillstand für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten bedeutet. Bereits zu lange ignoriert die Politik die zunehmenden Probleme in der ambulanten Gesundheitsversorgung bzw. versucht, diese teilweise unlösbaren Probleme auf Dritte abzuwälzen. Eine Gesundheitspolitik für eine moderne und zeitgemäße ambulante medizinische Versorgung bedeutet auch, dass sich Politik ehrlich um eine Problemlösung bemühen muss. Insbesondere vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung, dem stetig zunehmenden Fachkräftemangel sowie der damit einhergehenden Belastung des Gesundheitswesens insgesamt bekennen wir uns zu einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens sowie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Missachtung der strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV muss beendet werden.
Wir stehen als Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die die Interessen der 187.000 vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertritt, zur gemeinsamen und ärztlichen Selbstverwaltung; insbesondere und ausdrücklich mit unseren Partnern der gesetzlichen Krankenkassen, der Krankenhäuser sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apotheken. Die Organisation der medizinischen Versorgung gehört in die Hände der Selbstverwaltung. Die strukturelle Missachtung der Selbstverwaltung durch die Politik muss beendet werden.
Selbstverwaltung als tragende Säule des Gesundheitswesens
Das Prinzip der Selbstverwaltung ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitssystems. Es stellt einen gesellschaftlichen Wert dar, der sich nicht an ökonomischen Interessen orientiert. Selbstverwaltung bedeutet, dass sich diejenigen untereinander organisieren, die sich täglich mit Gesundheit beschäftigen: also Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), gesetzliche Krankenkassen mit ihren Versicherten und die Krankenhäuser. Sie gewährleisten gemeinsam durch ständigen Austausch in demokratischen Prozessen die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Dabei organisieren sich die genannten Gruppen in bundesweiten Verbänden. Diese sind im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vertreten.
Die Selbstverwaltungspartner beobachten mit Sorge zunehmende politische Eingriffe in die Selbstverwaltung. Die Freiheit der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsausübung wurde in den vergangenen Jahren zunehmend eingeschränkt. Überbordende Bürokratie, eine unzureichende Finanzierung und immer mehr staatliche Regelungen gefährden die freie Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ausschließlich dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind.
Wir fordern...
einen „gemeinsamen Pakt für Selbstverwaltung“ als Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip im deutschen Gesundheitswesen. Gemeinsam mit unseren Partnern in der gemeinsamen Selbstverwaltung engagieren wir uns für eine nachhaltig finanzierte gesetzliche Krankenversicherung (GKV), eine Versorgung nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse sowie den fortlaufenden Abbau von Bürokratie. Gesetzgeberische und politische Eingriffe in die Ausgestaltung der gemeinsamen Selbstverwaltung sind zu vermeiden.
Das Gesundheitswesen braucht eine verlässliche Gesundheitspolitik
Die tragenden Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind das Solidaritäts und das Sachleistungsprinzip sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die beste Versorgung ist wohnortnah, wirtschaftlich und patientenorientiert. Eine verlässliche Gesundheitspolitik muss daher Strukturreformen unter Berücksichtigung dieser Prinzipien sachgerecht und ausgewogen sowie miteinander verzahnt angehen.
Wir stehen zum medizinisch sinnvollen Grundsatz von „ambulant vor stationär“ sowie zur Aus und Weiterbildung unseres medizinischen Nachwuchses. Wir bieten unseren Sachverstand und unsere Expertise der Gesundheitspolitik an, um sachgerechte und an den Strukturprinzipien orientierte Lösungen für Versorgungsprobleme zu finden.
Wir fordern...
eine nachhaltige Unterstützung von freiberuflich-selbstständigen Strukturen in der ambulanten Versorgung und ein Ende der politischen Misstrauenskultur gegenüber den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ein Bekenntnis zum tragenden Organisationsprinzip „ambulant vor stationär“ im deutschen Gesundheitswesen ist dabei essenziell. Für die Aus- und Weiterbildung in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sind gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen ambulanten medizinischen Versorgung zu ergreifen. Die ambulante Weiterbildung in den Praxen ist zu fördern. Die seit 2013 erarbeitete Reform der Approbationsordnung der Ärztinnen und Ärzte ist umzusetzen.
Sicherung einer angemessenen Finanzierung als Investition in die Zukunft des Gesundheitswesens
Die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des Gesundheitswesens bedürfen einer Neuausrichtung als eine zukunftsorientierte Investition in die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Nicht zuletzt die älter werdende sogenannte Generation der „Babyboomer“Jahrgänge wird den Druck auf die Sozialsysteme – und damit auch auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – weiter erhöhen. Zugleich wird der Gesundheitsfonds sachfremd für die Finanzierung von Investitionen und Ausgaben herangezogen. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt verharrt auf dem Niveau von 2014, während die übrigen Sozialausgaben im gleichen Zeitraum um rund 48 Prozent angestiegen sind. Eine angemessene und vollständige Finanzierung von Gesundheit ist öffentliche Daseinsvorsorge und darf nicht gefährdet werden.
Die Finanzierung des Gesundheitswesens sowie der GKV muss nachhaltig erfolgen. Die fortlaufende Missachtung einer zukunftssicheren Finanzierung der GKV durch die Politik muss beendet werden. Die Ausgaben für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus dem Gesundheitsfonds – also Leistungen, die nicht zum Sachzweck einer gesetzlichen Krankenversicherung als Absicherung gegen Krankheit gehören – werden derzeit nicht durch gesetzliche Steuerzuschüsse gegenfinanziert. Diese sachfremden Ausgaben haben daher erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt, weil diese Ausgaben die Lohnnebenkosten in erheblichem Maße für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Arbeitgeber – und damit auch unsere Praxen – belasten.
Wir fordern...
- eine Analyse der GKV-Finanzen in den ersten 100 Tagen einer neuen Bundesregierung. Wir schlagen einen Runden Tisch zur Priorisierung der Verwendung der Finanzmittel mit allen Beteiligten der Selbstverwaltung vor.
- einen konsequenten Abbau der sachfremden Verwendung von Finanzmitteln der GKV, um Beitragsmittel der gesetzlich Versicherten für die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger freizusetzen. Die versicherungsfremden Leistungen durch die GKV sind aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen bzw. alternativ vollumfänglich durch steuerliche Zuschüsse zu finanzieren.
- die Schaffung von gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser für eine erfolgreiche Ambulantisierung.
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Quelle: KBV
