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10.12.2018 13:15 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Gestaltungsmöglichkeiten nutzen


Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können in Höhe von 20 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten (keine Materialkosten) maximal bis zu 6.000 Euro im Jahr in der Einkommensteuer geltend gemacht werden und so die Steuer um bis zu 1.200 Euro reduzieren.

Der Steuerbonus gilt allerdings nicht für Leistungen im Zusammenhang mit einem Neubau. Erst, wenn die Immobilie bezugsfertig ist und ein Haushalt darin existiert, sind Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt.

 

In einem Fall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg wollte ein Steuerzahler, der erst nach Bezugsfertigkeit seines neuerbauten Hauses die Außenputzarbeiten ausführen ließ, einen Steuerbonus für diese Arbeiten erhalten. Das Finanzamt und auch das angerufene Finanzgericht lehnten die Steueranrechnung ab. Begründung: Die Verputzarbeiten waren im Bauvertrag vereinbart und daher handelte es sich noch um eine Neubaumaßnahme.

 

Nachdem der Steuerzahler gegen dieses Urteil beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt hatte, änderte das Finanzamt überraschend seine Meinung und akzeptierte die Steueranrechnung auch für die Verputzarbeiten.

Es könnte daher sinnvoll sein, eine Garage erst nach Einzug in das neue Haus erstellen zu lassen, um dann die beim Bau der Garage angefallenen Arbeitskosten steuerlich geltend machen zu können.

 

Quelle: Bund der Steuerzahler im Dezember 2018 unter Bezug auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen: 6 K 6199/16