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Kategorie: Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Medien & Internet, Praxismanagement
ePA
BMG verschiebt bundesweiten Rollout
Die geplante bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Mitte Februar wird voraussichtlich nicht zu halten sein. Das geht aus einem Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium an den PVS-Hersteller-Verband bvtig hervor, das dem änd vorliegt.
Danach wolle man zwar wie geplant zum 15. Januar zunächst in ausgewählten Modellregionen mit dem Rollout der digitalen Akte beginnen. Der bundesweite Rollout sowie die verpflichtende Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen demnach aber erst, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) bestätigt. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin im BMG, räumt in ihrem Brief ein, dass es zu Verzögerungen gekommen ist: „Trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap.“ So stehen vielen PVS-Herstellern noch immer keine Testumgebungen für die ePA zur Verfügung. Deshalb musste bereits in eigentlich für heute angesetzte Informations-Veranstaltung, auf der die Hersteller ihre ePA-Funktionen demonstrieren sollten, auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die Modellregionen dienen als Testumfeld, um mögliche technische oder organisatorische Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Ziel sei es, die flächendeckende Einführung der ePA erst dann auf alle gesetzlich Versicherten auszuweiten, wenn in der Praxis sichergestellt ist, dass die grundlegenden Funktionen wie der Upload und Download von Dokumenten sowie die Nutzung der digitalen Medikationsliste reibungslos funktionieren, betont Ozegowski in ihrem Schreiben. Der Rollout des ePA-Moduls sei daher zunächst nur „für die Primärsystem-Hersteller mit Installationen bei den Leistungserbringern der Modellregionen notwendig“, heißt es. Und weiter: „Davon unbenommen können Hersteller auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten.“
Vereinfachte Verfahren für Hersteller sollen Zeitplan sichern
Um den engen Zeitplan einzuhalten, bietet das BMG ein vorläufiges Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) an, das ab dem 1. Dezember verfügbar sein soll. Dies soll Primärsystem-Herstellern ermöglichen, ihre Systeme für den Einsatz in den Modellregionen vorzubereiten, bevor die vollständige KOB-Zertifizierung abgeschlossen sein muss. Bereits mehr als 40 Hersteller hätten sich bereits für das Verfahren registriert, was laut Ministerium einen wichtigen Schritt für die technische Basis der ePA darstellt. Das BMG betont die Bedeutung einer schrittweisen Einführung der ePA. „Der Erfolg der ePA hängt von der engen Zusammenarbeit aller Akteure ab“, so Ozegowski. Dazu zählen neben den Herstellern auch Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken. Der schrittweise Ansatz solle sicherstellen, dass die digitale Patientenakte nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch erfolgreich etabliert wird.
Mit dem Start in den Modellregionen wird das Bundesministerium die ePA wissenschaftlich begleiten und evaluieren. Erst auf Grundlage der dort gewonnenen Erkenntnisse werde man entscheiden, wie und wann der bundesweite Rollout umgesetzt wird. Dieser vorsichtige Ansatz solle dazu beitragen, die Akzeptanz in der Ärzteschaft und bei den Versicherten zu stärken und die Digitalisierung des Gesundheitswesens nachhaltig voranzubringen.
20.11.2024, 15:14, Autor/-in: mm; Quelle: änd am 20. November 2024