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07.12.2018 09:46 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen

Branchenabhängige Einteilung


Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Größenklassen für die Betriebsprüfung. Die Umsatz- und steuerlichen Gewinngrenzen, die für die Anordnung einer Außenprüfung maßgeblich sind, werden erhöht.

Das Finanzamt stuft jedes Unternehmen in eine Größenklasse ein. Von der Einteilung hängen dann Umfang und Häufigkeit einer Betriebsprüfung ab. So soll z.B. bei Klein- und Mittelbetrieben der Prüfungszeitraum in der Regel maximal drei Prüfungsjahre umfassen. Hingegen sollen Großbetriebe fortlaufend geprüft werden.

Die neuen Werte für die Einstufung in Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb bei den Freien Berufen lauten:

 

Kleinbetrieb ab 210.000 Euro Umsatz oder 44.000 Euro Gewinn

Mittelbetrieb ab 990.000 Euro Umsatz oder 165.000 Euro Gewinn

Großbetrieb ab 5.600.000 Euro oder 700.000 Euro Gewinn

 

Wird mindestens eine der beiden Grenzen (Umsatz oder Gewinn) innerhalb einer Größenklasse übersprungen, dann gilt diese Größenklasse für den Betrieb.

 

Quelle: Mandanten-Information Dezember 2018