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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Kommentare
„…So wird das nichts!“
Ein Kommentar
- Kommentar unseres Kollegen Dr. Michael Loewener (Kooperationspartner Zahnärzte für Niedersachsen e.V. (ZfN):
Die Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 12.11.2024 enthielt eine Passage, die im Vorfeld der Gesetzgebung zum einen Politiker ansprechen und zum anderen den unbedarften Leser emotional gegen die Ärzteschaft aufbringen sollte. Es ist ein Satz, der in der Meldung hier grün hervorgehoben ist und dessen einziger Zweck darin besteht, den Leser in die Irre zu führen. Die Formulierung ist so „geschickt“ gehalten, dass man sie nicht direkt als Lüge bezeichnen kann – dennoch ist es einfach „unanständig“, wenn dort behauptet wird:
„Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz läuft jedoch vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen. Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer.“
Denn es wird suggeriert, dass die „Preise/Honorare für ärztliche Leistungen erhöht werden – natürlich auf Kosten der Beitragszahler…“ Der Begriff der „Budgetierung“ bzw. der „Entbudgetierung“ zeigt einmal mehr seine Unzulänglichkeit und das Potential seiner Missdeutung – die reale Bedeutung im ärztlichen Abrechnungsverfahren bleibt dem Leser Simplex verborgen. Ihm ist in der Regel nicht bekannt, dass „Budgetierung“ in der Realität bedeutet, dass Ärzte/Zahnärzte eine Leistung auf seine Nachfrage bereits erbracht haben, sie aber nur zu einem Teil und zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht bezahlt bekommen, weil das Budget der Krankenkassen nicht ausreicht. In diesem Zusammenhang spielen natürlich die versicherungsfremden Leistungen eine Rolle, die aus Krankenkassenbeiträgen mitfinanziert werden müssen und der Versorgung entzogen werden. Aber das ist ein anderes Feld.
Es ist geradezu perfide, wenn dem Leser durch die gewählte Formulierung des GKV-Spitzenverbandes suggeriert wird, dass alles bezahlt wird und die Ärzte/Zahnärzte in dieser Zeit, in der viele Menschen mit ihrem „Haushaltsbudget“ kaum auskommen, angeblich Honorar-Erhöhungen erhalten sollen. Hier ist es die Aufgabe der Behandler, sich die Zeit zu nehmen und ihren Patienten die wahre Bedeutung einer „Budgetierung“ zu verdeutlichen.
Liebe Krankenkassen-Pressemenschen – so wird das nichts mit einer vertrauensvollen und zielgerichteten Zusammenarbeit im Sinne unserer Patienten und Ihrer Beitragszahler!
Dr. Michael Loewener, Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN
Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 12.11.2024:
„Stabile GKV-Finanzierung statt gesetzlicher Honorarerhöhungen
Anlässlich der morgigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe jeder Bundesregierung. Ohne eine nachhaltige, solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann das jedoch auf Dauer nicht gelingen.
Wir erleben derzeit was passiert, wenn seit über einem Jahrzehnt die politischen Entscheider leichtfertig mit dem Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler umgehen. Die Folgen sind leere Kassen und rapide steigende Krankenkassenbeiträge, ohne dass sich gleichzeitig die Versorgung der Menschen verbessert hat. Wir sprechen immerhin von 90 Prozent der Bevölkerung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt werden.“
Ärztehonorarerhöhungsgesetz
„Die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich verständigt, in dieser Woche die Anhörungen zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durchzuführen. Völlig offen ist, ob sich überhaupt noch Mehrheiten im Bundestag für diese Vorhaben finden. Die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu verbessern ist ein wichtiges Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz läuft jedoch vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen. Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer. Einerseits stark steigende Krankenkassenbeiträge und andererseits zusätzliche Honorarerhöhungen – das passt nicht zusammen.
Sinnvoll wäre dagegen, dass der Bundestag das verbleibende Zeitfenster für eine Verabschiedung der Notfallreform nutzt. Hier müssen dringend die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“ Die ausführliche Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) finden Sie unter folgendem Link auf unserer Homepage: GKV Stellungnahme.
Pressekontakt
Florian Lanz, Claudia W