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< Nachträgliche Schuldzinsen bei Veräußerung des Vermietungsobjekts
05.12.2018 12:04 Alter: 5 yrs
Kategorie: Praxisfinanzen

Geschäftsreise mit Familie

Anteilige steuerrechtliche Anerkennung der Kosten


Ist ein Steuerzahler mit seiner Familie auf einer Geschäftsreise, können die durch die Anmietung einer Immobilie angefallenen Mietkosten anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt werden.

Die Kosten für die angemietete Immobilie sind durch die Zahl der Familienmitglieder zu teilen. Zu dem auf den Steuerzahler entfallenden Anteil ist dann noch ein Betrag von 20 Prozent der Mietkosten hinzuzurechnen. Die Summe dieser beiden Beträge ist als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig.

Bei beispielsweise 4.000 Euro Mietkosten und 4 Familienmitgliedern sind 1.800 Euro (1.000 Euro plus 20 Prozent von 4.000 Euro) abzugsfähig.

 

Quelle: Bundesfinanzhof (BFH) am 3. Juli 2018; Az.: VI R 55/16; „Der Steuerzahler“, Ausgabe 12/18