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02.10.2024 19:56 Alter: 13 days
Kategorie: Berufspolitik, Praxisfinanzen

MFA-Verband fordert neue Tarifgruppe

Für besonders lang gediente Fachkräfte in Praxen


 

 

Der Verband medizinischer Fachberufe kämpft in den für Mitte Oktober anberaumten Tarifverhandlungen auch für die bessere Tarif-Entlohnung von MFA mit besonders langer Berufstätigkeit – also eine TG VII.

 

Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) hat den zum März dieses Jahres ausgehandelten Tarifvertrag für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Haus- und Facharztpraxen – er sorgte für ein lineares Plus von 7,4 Prozent – zum Jahresende fristgerecht gekündigt, wie er am Dienstag mitteilte. Das macht den Weg frei für neue Tarifverhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA). Sie sollen Mitte Oktober starten.

 

Wie vmf-Präsidentin Hannelore König auf Nachfrage der Ärzte Zeitung betont, gehe es dieses Mal auch um eine strukturelle Komponente – die Erweiterung der Tarifgruppen (TG). „In dieser Tarifrunde geht es um die Verbesserung der Gehälter der MFA in allen Berufsjahren und insbesondere um die langjährigen Berufsangehörigen. Aufgrund der doppelten demografischen Entwicklung muss es uns gelingen, mehr MFA auf ihrem Lebensweg im Beruf zu halten. Da die Lebensarbeitszeit steigt, muss auch der Beruf ab dem 29. Berufsjahr attraktiv bleiben und dafür brauchen zusätzliche Berufsjahrstufen“, verdeutlicht König. Konkret geht es also um einen finanziellen Anreiz für MFA, die besonders lange in Praxen zu arbeiten – in Form zum Beispiel einer Tarifgruppe VII, die weiter ginge als die bisher existierenden sechs TG.

 

Verbandsprognose: Wettbewerb um MFA wird noch schärfer

 

Außer Frage steht für den vmf, wie König betont, dass sich der jetzt schon bestehende und spürbare Wettbewerb um die knappe Ressource der MFA zwischen niedergelassenen Arztpraxen auf der einen Seite sowie Kliniken, Gesundheitsämtern und Krankenversicherungen auf der anderen weiter verschärfen werde. „Denn mit Blick auf die Rahmenbedingungen zur Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen und Personalkosten bei den oben genannten Einrichtungen besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Hier möchte ich an den Prüfauftrag des Sachverständigenrats ‚Gesundheit & Pflege‘ zu den knappen Ressourcen aus dem Frühjahr verweisen“, ordnet König ein. Der Sachverständigenrat verweist in seinem aktuellen Gutachten zum Einsatz der knappen Ressource der Fachkräfte im Gesundheitswesen auf diese Wettbewerbsverzerrungen zwischen Praxen und Kliniken.

 

Mit Blick auf die erzielte Honorarvereinbarung für 2025 konzediert König der vertragsärztlichen Seite, die Erhöhung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent sei definitiv zu niedrig ausgefallen. „Es ist ein sehr wichtiger Schritt und dafür sind wir den Verhandlungspartnern ausgesprochen dankbar, dass die Tarifsteigerung von 7,4 Prozent für die MFA aus diesem Jahr berücksichtigt wurde. Aber dies bedeutet nach wie vor keine vollumfängliche Gegenfinanzierung, denn der Anteil der technischen Leistungen am Gesamtvolumen beträgt nur rund 40 Prozent“, ergänzt sie. Außerdem würden damit der Mehraufwand bei den Personalkosten und dem Personalbedarf der letzten Jahre und die Unterfinanzierung nicht ausgeglichen.

 

Verband startet vor Tarifverhandlungen Online-Umfrage unter MFA zur Gehaltssituation

 

Im Vorfeld der kommenden Tarifverhandlungen bittet der vmf nun die ausgelernten MFA, sich an einer Online-Umfrage zur Gehaltssituation zu beteiligen. Die Umfrage laufe bis zum 15. Oktober. In der anstehenden Tarifrunde gehe es laut vmf nicht nur um die Erweiterung der TG – bisher ist die TG VI die letzte Stufe, in der es nach 29 Berufsjahren ein monatliches Tarifbruttogehalt in Höhe von 4.544 Euro für die betreffende MFA gibt – und um die Steigerung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2025. Es werde auch über eine Sonderzahlung verhandelt. Diese sei im Manteltarifvertrag vereinbart, der bereits in der vorherigen Tarifrunde zum 31. Dezember 2023 gekündigt worden sei und sich derzeit in der Nachwirkung befinde.

 

Die Sonderzahlung ist laut vmf jeweils zum 1. Dezember fällig und beträgt ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit 70 Prozent eines regelmäßigen Bruttomonatsgehalts. „Für uns ist es wichtig, mit den Umfrageergebnissen eine Rückmeldung von der Basis zu erhalten, um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und den bundesweit 340.000 MFA in den niedergelassenen Arztpraxen eine Stimme zu geben“, resümiert König. Quelle: Ärzte Zeitung am 1. Oktober 2024