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26.09.2024 17:49 Alter: 78 days
Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, Kommentare, Privates Gebührenrecht

Ärztekammer Niedersachsen fordert Abberufung des BÄK-Präsidenten

Rote Karte aus Niedersachsen für die Pläne der GOÄ-Reform der Bundesärztekammer


Die Kammerversammlung fordert nicht nur einen Sonderärztetag – sondern auch eine Abberufung des Präsidenten der Bundesärztekammer.

 

Die Delegierten hatten am Mittwoch auf der Kammerversammlung in Niedersachsen mit einfacher Mehrheit für den Beschluss gestimmt, der die Bundesärztekammer dazu auffordert, „bis zum Jahresende einen ‚Sonderärztetag‘ (außerordentlicher Deutscher Ärztetag) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Bundesärztekammer einzuberufen.“ Die Pressestelle der Kammer bestätigte den Beschluss am Donnerstag gegenüber dem änd. Im Beschluss heißt es wörtlich, dass für den Sonderärztetag folgende Tagesordnungspunkte vorgeschlagen werden:

 

a. Diskussion und Beschlussfassung hinsichtlich des Entwurfs der GOÄneu in der den Verbänden im September 2024 übersandten Fassung

 

b. Abberufung des Präsidenten gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung der Bundesärztekammer

 

„Zur Begründung des Antrags ist anzumerken, dass die Kommunikation zur GOÄ-Novelle und die mitgeteilten Zwischenergebnisse zu ganz erheblichen Irritationen geführt haben“, berichtete ein Kammersprecher über die derzeitige Stimmung unter den Kammerdelegierten. In der Satzung der Bundesärztekammer heißt es, dass der Vorstand die Abhaltung eines außerordentlichen Deutschen Ärztetages beschließen kann, wenn er es "aus einem wichtigen und dringlichen Grunde für notwendig hält". Ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag muss nach Maßgabe der Statuten einberufen werden, wenn mindestens drei Landesärztekammern dies beantragen.

 

Der ärztenachrichtendienst (änd) wird weiter über das Thema berichten. Quelle: änd, 26.09.2024, 13:37, Autor/-in: js