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Kategorie: Berufspolitik, Gesundheitspolitik, GKV-Szene, Praxismanagement
Beschlüsse der FVDZ-Landesversammlung in Nordrhein
Berufspolitische Informationen
Die Delegierten zur Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ), Nordrhein, fassten am vergangenen Mittwoch (18. September 2024) in Neuss folgende Beschlüsse:
Headline: Sicherung der Patientenversorgung (Wortlaut der Resolution)
Die Landesversammlung des FVDZ Landesverband Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, Reformen im Gesundheitswesen auf Basis folgender Grundsätze zu gestalten:
1. Erhalt freier Praxisstrukturen
Freiberuflich selbstständige Praxen sichern in eigenverantwortlichem Einsatz die zahnmedizinische Versorgung. Freie Arzt- und Therapiewahl sind hierbei die Grundvoraussetzung.
2. Klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung
Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zahnärztlicher Berufsausübung gehört vollumfänglich in die seit Jahrzehnten bewährten eigenverantwortlichen Hände des zahnärztlichen Berufsstandes.
3.Budgetierungen unverzüglich abschaffen
Die Budgetierung im vertragszahnärztlichen Bereich entbehrt jeder sachlichen Begründung. Der Anteil der vertragszahnärztlichen Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben wurde seit dem Jahr 2000 durch konsequente Präventionsbemühungen um ein Drittel gesenkt. Fehlende Mittel führen unter anderem zu ausbleibender Prävention und somit zu hohen Folgekosten für die Solidargemeinschaft.
4. Bürokratieabbau jetzt
Sinnlose Vorgaben und Regulierungen kosten die Zeit, die von der Zahnärzteschaft und ihren Fachkräften für die Therapie der Patienten dringend benötigt wird. Sie verhindern die Niederlassung der jüngeren Kollegenschaft. Dadurch ist die flächendeckende Versorgung der Patienten gefährdet.
Headline: Kurswechsel in der Gesundheitspolitik
Wortlaut des Antrages:
Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverband Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, einen Kurswechsel in ihrer Gesundheitspolitik einzuleiten, die Krise in der zahnärztlichen Versorgung zu stoppen und wieder zu einer Politik zurückzukehren, die eine präventionsorientierte zahnmedizinische Versorgung ermöglicht, die die Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in eigener Praxis fördert und die Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung gewährleistet. Die Politik muss sich endlich wieder zu ihrer Mitverantwortung für die Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Versorgung bekennen und entsprechend handeln.
Daher appellieren die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverband Nordrhein an den Gesetzgeber
- die strikte Budgetierung dauerhaft abzuschaffen und insbesondere die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG für 2024 auszunehmen,
- investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) endlich, wie mehrfach von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigt, durch eine räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser einzudämmen,
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Niederlassung in eigener Praxis, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen, nachhaltig fördern und finanzielle Planungssicherheit garantieren Maßnahmen zum Abbau von Bürokratielasten auf den Weg zu bringen und eine praxistaugliche und nutzenstiftende Digitalisierung umzusetzen.
Als maßgebliches Gesetzgebungsverfahren für den ambulanten Versorgungsbereich bietet das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) die letzte Chance, diese Punkte noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages aufzugreifen, die Krise in der zahnmedizinischen Versorgung zu stoppen und zu verhindern, dass diese sich weiter verschärft. Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverbandes Nordrhein rufen den Gesetzgeber daher zum Handeln im Rahmen des GVSG auf.
Headline: GVSG nutzen, um wirksame Eindämmung investorengetragener MVZ jetzt endlich gesetzlich zu regeln
Wortlaut des Antrages: Trotz der 2022 erfolgten Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, renditeorientierten Fremdinvestoren „einen Riegel“ vorzuschieben, liegt bis heute kein einziger Regelungsvorschlag aus dem BMG vor, um die anhaltende Ausbreitung investorengetragener MVZ (iMVZ) in der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die damit einhergehenden Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Die aktuellen Zahlen der KZBV zu iMVZ verdeutlichen, dass die Einführung wirksamer Regelungen längst überfällig ist. Es gilt daher, keine Zeit mehr zu verlieren, jetzt zu handeln und damit auch der klaren Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 endlich nachzukommen. Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverbandes Nordrhein fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition auf, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ergänzen, die den Einstieg dieser Investoren in die zahnärztliche Versorgung stoppt. Dazu ist es dringend erforderlich, den mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 im SGB V beschrittenen Sonderweg für die vertragszahnärztliche Versorgung fortzusetzen und sowohl eine räumliche als auch eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser gesetzlich zu verankern. Nur durch eine gleichzeitige gesetzliche Verankerung dieser beiden Gründungsvoraussetzungen kann eine Regelung im zahnärztlichen Bereich ihre gewünschte Wirkung entfalten.
Headline: Praxen von Bürokratielasten befreien – Maßnahmenkatalog der Zahnärzteschaft aufgreifen
Wortlaut des Antrages:
Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverband Nordrhein setzen sich dafür ein, dass die zahnärztlichen Praxen schnell und pragmatisch von den ausufernden Bürokratielasten befreit werden, damit die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Teams endlich wieder ausreichend Zeit für die Patientenbehandlung haben. Die Zahnärzteschaft hat dazu einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt und fordert den Gesetzgeber auf, diese Vorschläge zeitnah in einem Bürokratieentlastungsgesetz zu berücksichtigen. Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverband Nordrheinfordern den Gesetzgeber auf, den angekündigten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen zeitnah umzusetzen und die zahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag zu entlasten. Auch auf Ebene der Körperschaften der Selbstverwaltung ist die Politik gefordert, durch staatliche Eingriffe verursachte Bürokratie im System abzubauen.
Headline: Ablehnung der Dentinostic-App
Wortlaut des Antrages:
Die Delegierten der Landesversammlung des FVDZ Landesverbandes Nordrhein lehnen jeden Versuch, das Recht auf freie Arztwahl zu unterminieren oder auszuhebeln ab und treten Bestrebungen, Patientenströme in der zahnärztlichen Versorgung auch mit Hilfe telemedizinischer Angebote zu leiten (Patientennavigation) und / oder selektivvertragliche Regelungen zu implementieren entschieden entgegen. Telemedizinische Angebote, wie sie aktuell von der Barmer GEK mit der Dentinostic App vermarktet werden, werden aus diesen Gründen von der Landesversammlung abgelehnt. Quelle: adp®-medien